137/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Blindenführhunde als mediziische Rehabilitationsmaßnahme

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Für blinde und sehbehinderte Menschen ist der Blindenführhund ein wertvolles Hilfsmittel zur Förderung der Mobilität und damit für die Führung eines  selbstbestimmten Lebens.

Die Kosten für einen Blindenführhund liegen im Bereich von € 22.000. Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln werden in den einzelnen Bundesländern in sehr unterschiedlicher Höhe gewährt, in jedem Fall bleibt jedoch ein großer Eigenanteil, der für viele blinde Menschen ein großes Problem darstellt.

 

In § 1 des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG) heißt es: „Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen“.

 

Um diesem gesetzlichen Auftrag auch nach einer Erblindung bzw. bei erheblicher

Sehbeeinträchtigung nachkommen zu können, sind Blindenführhunde, Mobilitäts-,

Orientierungs- und Low Vision-Trainings eine unabdingbare Voraussetzung und

unverzichtbar, da diese Menschen häufig in ihrer Mobilität sehr eingeschränkt sind. Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) und der Österreichische Blinden- und Sehbehindertenverband (ÖBSV) fordern daher, dass der Blindenführhund als Rehabilitationsmaßnahme anerkannt wird. Ebenso sollte das Mobilitäts- und Orientierungstraining, sowie das Unterweisen in den lebenspraktischen Fertigkeiten für blinde und sehbehinderte Menschen und Low Vision Training ebenfalls als medizinische Maßnahme anerkannt werden.

 

Diese Maßnahmen waren im Entwurf des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention noch enthalten, ist aber leider in der beschlossenen Endfassung nicht zu finden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert,  dem Nationalrat  bis 30. Juni  2014 einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der vorsieht, dass der Blindenführhund als medizinische Rehabilitationsmaßnahme anerkannt wird.

Mobilitäts- und Orientierungstraining sowie Low Vision Training und Unterweisung in

lebenspraktische Fertigkeiten für blinde und sehbehinderte Menschen sollen ebenfalls als medizinische Maßnahmen anerkannt werden.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.