141/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 29.01.2014
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möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde
betreffend Die österreichische Entwicklungszusammenarbeit endlich auf stabile Beine stellen
BEGRÜNDUNG
Die Entwicklungszusammenarbeit in
Österreich ist in einer prekären Situation. Das betrifft nicht nur die
Budgetierung, wo Österreich meilenweit vom vereinbarten 0,7% Ziel
meilenweit entfernt ist, sondern auch ihre gesetzliche Verankerung. Zitat
Sebastian Kurz dazu am 17.12.2013: „Die Entwicklungszusammenarbeit war
bisher wirklich kein Ruhmesblatt für Österreich. Es wird zwar sehr
viel privat investiert und gespendet, aber was staatliche Mittel betrifft,
liegen wir noch immer sehr weit weg vom Ziel, das eindeutig eine Gesamtaufgabe
der Bundesregierung, nicht nur des Außenministeriums, ist.“[1]
Dennoch schwebt das Spar-Damoklesschwert über der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit. Angedrohte Kürzungen im Jahr 2014 werden zwar
nicht durchgeführt, als entwicklungspolitischer Erfolg dieser Regierung
kann dies aber auch nicht verkauft werden. Vielmehr bräuchte es eine
rasche Erhöhung der Mittel und eine Neuaufstellung der verschiedenen
Komponenten der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit.
Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit ist
das einzige direkt gestaltbare Instrument der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit.
Trotz der oftmals wiederholten Ankündigungen von Seiten der
Bundesregierung die Mittel für die EZA zu erhöhen und trotz
überfraktioneller Entschließungsanträge die eine Erhöhung
der bilateralen EZA verlangten, wurden die Mittel in den letzten Jahren nicht
erhöht. Vielmehr wurden sie seit 2010 (99 Mio. Euro) deutlich gekürzt
(2013: 82 Mio. Euro).
Auch wenn 2014 durch Auflösung von Rücklagen und Kürzungen von
Beiträgen an internationale Organisationen der ÖVP/SPÖ-Sparzwang
in diesem Bereich abgefedert wurde und die bescheidene Dotierung erhalten
bleibt, ist das in Anbetracht der Notwendigkeiten und Zusagen, deutlich zu
wenig. Für 2015 gibt es überhaupt noch keinen Plan. Langfristige
Unterstützung und hohe Verlässlichkeit wären aber die Eckpfeiler
einer nachhaltigen und auch erfolgreichen Entwicklungszusammenarbeit. Da die
direkte Entwicklungszusammenarbeit eine der wenigen Ermessensausgaben des
Außenministeriums ist, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass weiter
Kürzungen drohen. Wird gekürzt, dann geht dies zulasten der direkten
Hilfe für die Ärmsten.
Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass die Entwicklungszusammenarbeit eine klare budgetäre Verankerung bekommt und nicht als Ermessensausgabe Jahr für Jahr erneut von massiven Kürzungen bedroht ist.
Der Koalitionsvertrag sieht klare Punkte zur
Erweiterung und Festigung der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
vor. Diese Punkte müssen rasch eine Umsetzung finden, damit die
Ärmsten der Armen auf der Welt langfristig und verlässlich von
Österreich solidarisch und nachhaltig unterstützt werden können.
Es gibt keinen Grund die Diskussionen und die Verhandlungen über die
gesetzliche Verankerung eines Stufenplans zur Erhöhung der EZA-Mittel zu
verzögern. Die Notwendigkeit ist seit Jahren belegt. Die Expertisen der
unzähligen engagierten Organisationen und Initiativen liegen vor. Es
besteht jetzt die Möglichkeit die österreichische
Entwicklungszusammenarbeit mit einer breiten Mehrheit im Parlament und in der
Zivilgesellschaft voranzubringen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem
Nationalrat Gesetzesinitiativen zur „österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit und Humanitärer Hilfe NEU“ mit folgenden
Kernpunkten zuzuleiten:
1) einen eigenständigen Budgetpfad für die direkte Hilfe, da die
bilaterale Entwicklungszusammenarbeit keine Ermessensausgabe sein sollte,
2) die sofortige Aufstockung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit auf 100
Millionen Euro pro Jahr, um eine verlässliche Planungssicherheit für
Projekte und eine langfristige Unterstützung zu sichern,
3) rasche Verabschiedung eines Stufenplans für die gesamte
Entwicklungszusammenarbeit Österreichs zur Erreichung des 0,7% Ziels und
4) die sofortige Dotierung des Auslandskatastrophenfonds mit 20 Millionen Euro
pro Jahr.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.