141/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Die österreichische Entwicklungszusammenarbeit endlich auf stabile Beine stellen

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Entwicklungszusammenarbeit in Österreich ist in einer prekären Situation. Das betrifft nicht nur die Budgetierung, wo Österreich meilenweit vom vereinbarten 0,7% Ziel meilenweit entfernt ist, sondern auch ihre gesetzliche Verankerung. Zitat Sebastian Kurz dazu am 17.12.2013: „Die Entwicklungszusammenarbeit war bisher wirklich kein Ruhmesblatt für Österreich. Es wird zwar sehr viel privat investiert und gespendet, aber was staatliche Mittel betrifft, liegen wir noch immer sehr weit weg vom Ziel, das eindeutig eine Gesamtaufgabe der Bundesregierung, nicht nur des Außenministeriums, ist.“[1]
Dennoch schwebt das Spar-Damoklesschwert über der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Angedrohte Kürzungen im Jahr 2014 werden zwar nicht durchgeführt, als entwicklungspolitischer Erfolg dieser Regierung kann dies aber auch nicht verkauft werden. Vielmehr bräuchte es eine rasche Erhöhung der Mittel und eine Neuaufstellung der verschiedenen Komponenten der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit.

 

Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit ist das einzige direkt gestaltbare Instrument der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit. Trotz der oftmals wiederholten Ankündigungen von Seiten der Bundesregierung die Mittel für die EZA zu erhöhen und trotz überfraktioneller Entschließungsanträge die eine Erhöhung der bilateralen EZA verlangten, wurden die Mittel in den letzten Jahren nicht erhöht. Vielmehr wurden sie seit 2010 (99 Mio. Euro) deutlich gekürzt (2013: 82 Mio. Euro).

Auch wenn 2014 durch Auflösung von Rücklagen und Kürzungen von Beiträgen an internationale Organisationen der ÖVP/SPÖ-Sparzwang in diesem Bereich abgefedert wurde und die bescheidene Dotierung erhalten bleibt, ist das in Anbetracht der Notwendigkeiten und Zusagen, deutlich zu wenig. Für 2015 gibt es überhaupt noch keinen Plan. Langfristige Unterstützung und hohe Verlässlichkeit wären aber die Eckpfeiler einer nachhaltigen und auch erfolgreichen Entwicklungszusammenarbeit. Da die direkte Entwicklungszusammenarbeit eine der wenigen Ermessensausgaben des Außenministeriums ist, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass weiter Kürzungen drohen. Wird gekürzt, dann geht dies zulasten der direkten Hilfe für die Ärmsten.

Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass die Entwicklungszusammenarbeit eine klare budgetäre Verankerung bekommt und nicht als Ermessensausgabe Jahr für Jahr erneut von massiven Kürzungen bedroht ist.

 

Der Koalitionsvertrag sieht klare Punkte zur Erweiterung und Festigung der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit vor. Diese Punkte müssen rasch eine Umsetzung finden, damit die Ärmsten der Armen auf der Welt langfristig und verlässlich von Österreich solidarisch und nachhaltig unterstützt werden können.

Es gibt keinen Grund die Diskussionen und die Verhandlungen über die gesetzliche Verankerung eines Stufenplans zur Erhöhung der EZA-Mittel zu verzögern. Die Notwendigkeit ist seit Jahren belegt. Die Expertisen der unzähligen engagierten Organisationen und Initiativen liegen vor. Es besteht jetzt die Möglichkeit die österreichische Entwicklungszusammenarbeit mit einer breiten Mehrheit im Parlament und in der Zivilgesellschaft voranzubringen.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat Gesetzesinitiativen zur „österreichischen Entwicklungszusammenarbeit und Humanitärer Hilfe NEU“ mit folgenden Kernpunkten zuzuleiten:

1) einen eigenständigen Budgetpfad für die direkte Hilfe, da die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit keine Ermessensausgabe sein sollte,


2) die sofortige Aufstockung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit auf 100 Millionen Euro pro Jahr, um eine verlässliche Planungssicherheit für Projekte und eine langfristige Unterstützung zu sichern,


3) rasche Verabschiedung eines Stufenplans für die gesamte Entwicklungszusammenarbeit Österreichs zur Erreichung des 0,7% Ziels und


4) die sofortige Dotierung des Auslandskatastrophenfonds mit 20 Millionen Euro pro Jahr.


 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.



[1] http://derstandard.at/1385171368699/Entwicklungszusammenarbeit-war-bisher-kein-Ruhmesblatt