147/A XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
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Antrag

 

der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Änderung des ORF-Gesetzes

Das Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 84/2013 wird wie folgt geändert:

1. In § 28 erhält der bisherige Abs. 11 die Bezeichnung „(6)“ und es entfällt in diesem Abs. die Wortfolge „nach Bestellung der Mitglieder gemäß Abs. 10“.

2. In § 49 wird folgender Abs. 13 angefügt:

„(13) § 28 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I. Nr. xxx/2014 tritt am 1. März 2014 in Kraft.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf eine Erste Lesung dem Verfassungsausschuss zuzuweisen.

 


 

Begründung:

 

 

 

Die Änderung in Z 1 dient der Rechtsbereinigung im Gefolge des Erkenntnisses VfSlg 19.509/2011.