151/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Josef Riemer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien

 

Wenn Slowenien seinem Ruf als europäischer Musterschüler gerecht werden will, stellt sich die Frage der Behandlung der autochthonen Restminderheit der deutschsprachigen Altösterreicher durch Laibach. Während die Kärntner Slowenen zu den europaweit am besten geschützten und geförderten Minderheiten zählen, ist die deutsche Volksgruppe in Slowenien trotz des österreichisch-slowenischen Kulturabkommens noch immer vielfältigen Diskriminierungen im täglichen Leben ausgesetzt und nicht als autochthone Minderheit anerkannt.

 

Die Republik Slowenien ist gefordert, die deutschsprachigen Altösterreicher als autochthone Minderheit anzuerkennen und ihnen dieselben Rechte einzuräumen, wie der italienischen und ungarischen Minderheit.

 

Gerade im Sinne der Achtung von Menschenrechten ist besagter Missstand in Slowenien dringend abzustellen, und auch Österreich sollte im Sinne einer gewissen moralischen „Schutzmachtfunktion“ für die in Slowenien lebenden Altösterreicher sich gegenüber Slowenien für die Anerkennung einsetzen.

 

Nur so ist eine positive und dauerhafte nachbarschaftliche Zusammenarbeit zwischen Österreich und Slowenien auf Augenhöhe und gegenseitigem Respekt zu gewährleisten – durch einen symbolischer Akt, der aber vor allem positive Auswirkungen auf die in Slowenien lebende deutschsprachige Minderheit haben würde.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


„Die Bundesregierung – und im speziellen der zuständige Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten – wird aufgefordert, auf nationaler und europäischer Ebene alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Republik Slowenien zur offiziellen Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit zu bewegen.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechtevorgeschlagen verlangt.