154/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend die Abschaffung der Zuverdienstgrenze bei Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes

 

 

 

Derzeit gibt es fünf verschiedene Kinderbetreuungsgeld-Modelle, vier einkommensunabhängige, die sogenannten Pauschalvarianten und eine einkommensabhängige Variante.

Bei allen Pauschalvarianten beträgt die Zuverdienstgrenze 16.200 Euro jährlich oder bis zu 60 Prozent des früheren steuerpflichtigen Einkommens. Bei der einkommensabhängigen Variante ist der Zuverdienst mit 6.400 Euro jährlich gedeckelt.

 

Um eine höhere Väterbeteiligung bei der Kinderbetreuung zu erzielen und auch die tatsächliche Wahlfreiheit zu fördern, wurde bereits in der Vergangenheit mehrmals der Versuch gestartet die Zuverdienstgrenze abzuschaffen. Eine Abschaffung dieser hätte ebenfalls eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur Folge.

Die Anhebung der Zuverdienstgrenze von 14.600 Euro auf 16.200 Euro war ein erster richtiger Schritt. 

 

Die Forderungen nach Aufhebung der Zuverdienstgrenze hat bereits in der Vergangenheit prominente Unterstützung erfahren.

So kritisierte bereits im August 2007 Wirtschaftskammerpräsident Leitl, dass „die Zuverdienstgrenze mehr Verwirrung als Klarheit schafft. Man solle Menschen, die neben der Kindererziehung auch beruflich etwas leisten wollten, nicht behindern. Es gehe darum, „Möglichkeiten“ bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufzuzeigen, und nicht Einschränkungen. Die Zuverdienstgrenze ist eine Einschränkung“, so Leitl.  (Standard, 13.08.2007)

 

Darüber hinaus spricht sich Univ. Prof. Mazal schon seit Jahren für eine Abschaffung der Zuverdienstgrenze aus, unter anderem mit der Begründung, dass „diese der Grundidee des Kinderbetreuungsgeldes widerspricht.“

 

Zuletzt erläuterte Prof. Mazal in seiner Funktion als Institutsleiter des österreichischen Instituts für Familienforschung  im Familienausschuss am 20. Juni 2012, dass diese Zuverdienstgrenze absolut keinen Lenkungseffekt habe.

 

Dass nun im geltenden Arbeitsprogramm der Bundesregierung für die nächsten fünf Jahre eine Expertengruppe unter Einbeziehung der Sozialpartner beauftragt wurde, einen Wegfall der Zuverdienstgrenze zu beraten, ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, dem aber auch entsprechende Taten der Umsetzung folgen müssten.

 

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche eine vollständige Abschaffung der Zuverdienstgrenze bei Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes vorsieht."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses Antrages an den Familienausschuss.