156/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Norbert Hofer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Ersatzzeiten für Heimkinder in der Pensionsversicherung

 

 

Seit den Veröffentlichungen der Wiener Heimkommission 2012 ist das Schicksal vieler hunderter und tausender Heimkinder, die über Jahrzehnte unter menschenunwürdigen Verhältnissen wie Gefangene gehalten worden sind und dabei vielfach sexuellen Missbrauch und schwere körperliche und seelische Misshandlungen erleiden mussten bekannt.

 

Dazu kommt, dass einzelne Jugendwohlfahrtsträger bzw. die von ihnen eingesetzten Verantwortlichen vor Ort Kinder und Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr sehr oft in ein Lehrverhältnis bzw. ein sonstiges Beschäftigungs- oder Arbeitsverhältnis gebracht haben, ohne dass es dort eine ausreichende sozialversicherungsrechtliche Absicherung gegeben hat. Zahlreiche ehemalige Heimkinder, die sich ihrem regulären Pensionsalter nähern, müssen von den zuständigen Sozialversicherungsträgern erfahren, dass für den Zeitraum ihrer Lehre usw. keinerlei anrechenbare Pensionsversicherungszeiten „aufscheinen“.

 

Der Gesetzgeber hat in der Vergangenheit aus begründetem Anlass in vielen Bereichen die Möglichkeit von Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung eingeführt, so etwa bei Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs/Notstandshilfebezugs; Beschäftigung vor Einführung der Pflichtversicherung; Krankengeldbezug; Kindererziehungszeiten; Präsenz- und Zivildienst bzw. Schul-/Studien- und Ausbildungszeiten.

 

Angesichts des großen Unrechts und der bleibenden Schäden für viele österreichischen Heimkinder wäre es deshalb nur „recht und billig“ wenn man für jene Lehr- und Beschäftigungszeiten, in denen die jeweiligen Jugendwohlfahrtsträger nicht Willens und/oder in der Lage waren, durch Beitragszahlungen entsprechende Pensionsversicherungszeiten sicherzustellen, gesetzliche Ersatzzeiten festlegen und anerkennen würde.

 

Der österreichische Staat und insbesondere die Sozialpolitik hat hier eine moralische und politische Verantwortung, zumindest in diesem Bereich das entstandene ökonomische und soziale Unrecht, das den Heimkindern zusätzlich zu den übrigen Taten, die in strafrechtlicher Hinsicht an ihnen vollzogen worden sind, nach vielen Jahren und Jahrzehnten endlich soziale Gerechtigkeit einkehren zu lassen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung bzw. der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird beauftragt eine Sozialversicherungsgesetznovelle vorzulegen, die als Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung alle jene Zeiten anerkennt, wo ein durch einen Jugendwohlfahrtsträger in einem Kinder- und Jugendheim betreutes Kind einer berufliche Ausbildung bzw. Beschäftigung zugewiesen worden ist und dafür durch den Lehrherren bzw. Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge in die Pensionsversicherung geleistet worden sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.