159/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Hagen

Kollegin und Kollegen

betreffend Sitzerhöhungen für Kinder bei Taxifahrten

 

Eltern müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder im Auto angeschnallt sind bzw. bis zu einer Größe von 150 cm einen entsprechenden Kindersitz verwenden. Ab einer Körpergröße von 135 cm darf ausnahmsweise ein höhenverstellbarer Dreipunktgurt ohne Kindersitzpolster benützt werden, wenn sichergestellt ist, dass der Gurt nicht über den Hals des Kindes verläuft. Der Verstoß gegen die Kindersicherungspflicht hat eine Geldstrafe und eine Eintragung in das Führerschein-Vormerksystem zur Folge.

Im Vergleich zu privaten Fahrzeuglenkern und Eltern sind Taxis nicht verpflichtet für Kinder Kindersitze oder Sitzerhöhungen bereitzustellen. Kindergerechte Taxis können in einigen Gebieten zwar bestellt werden, die Wartezeiten sind jedoch lange und insbesondere im Fall eines raschen Transportes, z.B. zum Arzt oder beim Versäumen des Schulbusses nicht in Kauf zu nehmen.

Für den Transport von Kindern in Taxis wäre daher zumindest die verpflichtende Mitnahme einer Sitzerhöhung für Taxis ein erster Schritt zu mehr Kinder-Verkehrssicherheit.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Verkehr, Infrastruktur und Technologie wird aufgefordert, mit einer Gesetzesnovelle dafür Sorge zu tragen, dass Taxis Sitzerhöhungen für den Transport von Kindern mitführen, damit die Sicherheitsgurte zumindest bei größeren Kindern über die Brust geführt werden können, ohne am Hals anzuliegen.“

 

Es wird aus formalen Gründen vorgeschlagen, den gegenständlichen Entschließungsantrag dem

Verkehrsausschuss zuzuweisen.