160/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Hagen

und Kollegen

betreffend „Benutzung der Busspur durch einspurige Kraftfahrzeuge

 

Einspurige Kraftfahrzeuge haben insgesamt eine besser Umweltbilanz und weisen eine deutlich geringerer Verkehrs-, Flächen- und C02-Belastung auf.

 

Der Motorrad-Club Los Azules und die unterstützenden Organisationen fordern in ihrer Petition zur Mitbenützung der Busspur durch einspurige Kraftfahrzeuge den Gesetzgeber auf, eine Änderung der Rechtslage in dem Sinn herbeizuführen, dass es einspurigen Kraftfahrzeugen generell möglich ist, die Busspur zu benützen.

 

Eine Mitbenutzung der oft freien Busspur hilft jedenfalls das Verkehrsaufkommen besser zu regeln, den Verkehr insgesamt zu beschleunigen und verbessert die Sicherheit einspuriger Fahrzeugnutzer

 

Unbeschadet davon, können im Fall von Interessenskonflikten mit weiteren Benützern der Busspur, z.B. in der Nähe von Krankenhäusern, selbstverständlich von den Behörden stellenweise Benutzungsverbote ausgesprochen werden.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, eine Änderung der gesetzlichen Regelung des § 53 Abs. 1 Z 24 und 25 StVO in dem Sinne herbeizuführen, dass eine Benutzung der Busspur durch einspurige Kraftfahrzeuge zulässig ist.“

 

Es wird aus formalen Gründen vorgeschlagen, den gegenständlichen Entschließungsantrag dem

Verkehrsausschuss zuzuweisen.