161/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 29.01.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Hagen
und Kollegen
betreffend Mindestgeschwindigkeit von 110 km/h auf der Überholspur bei zweispurigen Autobahnen
Durch langsam fahrende Fahrzeuge auf zweispurigen Autobahnstücken kommt es immer wieder zu enorm gefährlichen Situationen und kilometerlangen Staus als Folge von gefahrvollen und langwierigen Überholmanövern auf der Überholspur.
Ein Antrag zur Verbesserung der Situation im Jahr 2010 durch ein generelles Überholverbot zumindest für Lkw wurde zwar im Verkehrsausschuss behandelt sowie die Forderung inhaltlich bestätigt, aber dennoch von den Regierungsparteien abgelehnt.
Inzwischen wurden die Länder zwar aufgefordert, die Gefahrenstellen für Lkw-Überholverbote auf zweispurigen Autobahnstücken beziehungsweise Schnellstraßen zu erheben, damit die gesetzliche Möglichkeit der Verordnung dieses Überholverbotes umgesetzt werden kann. Geschehen ist aber auch hier nichts.
Gerade bei Lkw sind Unfälle und deren Folgen viel dramatischer. Und daher ist in diesem Bereich endlich für mehr Sicherheit zu sorgen und zumindest ein Mittelweg als Lösung anzustreben. Dazu wäre eine gesetzliche Mindestgeschwindigkeit von 110 km/h auf der Überholspur bei zweispurigen Autobahnen vorzusehen.
Damit ist sichergestellt, dass nur die Fahrzeuge auf der Überholspur überholen, die dazu gesetzlich autorisiert (Höchstgeschwindigkeitslimit), fahrtechnisch in der Lage und willens sind.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten den nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, eine gesetzliche Mindestgeschwindigkeit von 110 km/h auf der Überholspur bei zweispurigen Autobahnen umzusetzen.“
Es wird aus formalen Gründen vorgeschlagen, den gegenständlichen Entschließungsantrag dem Verkehrsausschuss zuzuweisen.