162/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Petra Bayr

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Entwicklungszusammenarbeit

Ganz besonders für die am wenigsten entwickelten Länder ist ein Engagement Österreichs im Rahmen der Entwicklungspolitik Teil unserer Verantwortung und internationalen Verpflichtung, denn Hunger und Not müssen gelindert werden. Das liegt auch in unserem eigenen Interesse, weil nur so auch die Basis für demokratische Bedingungen, Frieden, Freiheit und Wohlstand gesichert werden kann.

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm auch zu einem Stufenplan zur Erreichung der internationalen Verpflichtung, 0,7 Prozent des BIP für Entwicklungszusammenarbeit bereit zu stellen, verpflichtet. Die ersten positiven Zeichen in diese Richtung konnten bereits wahrgenommen werden. Die Ankündigung, für das Jahr 2014 keine Kürzungen bei den Geldern im Bereich der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit vorzunehmen, stellt - angesichts der Einsparungsnotwendigkeiten der Bundesregierung - einen kleinen, aber positiven Schritt dar.

Die Entwicklungszusammenarbeit ist aber nicht nur eine rein finanzielle Frage, sondern auch eine Frage der Priorisierung. Diese Priorisierung sollte mit jenen geschehen, die besonders nahe bei den Menschen sind, die Hilfe benötigen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird aufgefordert, die kommenden strategischen Planungen und inhaltlichen Schwerpunkte der EZA unter Einbeziehung aller relevanten Stakeholder, vor allem des Parlaments, zu erarbeiten.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.