163/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Franz

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Selbständiges Ressort für Wissenschaft und Forschung“

 

Mit dem Aufgehen des Wissenschaftsressorts im Wirtschaftsministerium vermittelt die SPÖ/ÖVP-Koalition den Österreicher/innen, dass sie der Zukunft und Tragfähigkeit eines eigenständigen Ressorts für die Wissenschaft und ihre Lehre weder eine gesellschaftspolitische noch eine politische Bedeutung beimessen wollen.

Hieß es im Regierungsprogramm von 2008 noch „(…) wollen wir durch massive Investitionen in Bildung, Wissenschaft und Forschung die Grundlagen auch für den zukünftigen Wohlstand unseres Landes absichern und damit unserer Jugend die besten Startchancen in das Berufsleben bieten.“, so bleiben im Regierungsprogramm von 2013 die Universitäten immer noch unterfinanziert bzw. fehlen konkrete Aussagen zur Anhebung der Finanzmittel.

Zwar wird von der SP/VP-Koalition alles pflichtschuldigst ihrem selbst verursachten Diktat der leeren Kassen unterworfen (= nach Maßgabe budgetärer Mittel), aber etwa ein erleichterter Zugang für private Sponsoren im Sinne von möglichen PPP-Modellen (Privat-Public-Partnership mit Steuervorteilen) wurde bzw. wird von der SP/VP-Koalition dennoch nicht ins Auge gefasst.

Dass die Auflösung des Wissenschaftsressorts auch in den Reihen der Koalitionäre auf Unverständnis stößt, zeigt der nunmehrige Nationalratsabgeordnete und ehemalige Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle, der sich mit der Beseitigung seines Ressorts nicht abfinden will und via Medien[1] ankündigte, dass er dem Bundesministeriengesetz mit der Auflassung des Wissenschaftsministeriums nicht zustimmen wolle.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zur Beschlussfassung vorzulegen, der für den Wirkungsbereich der Agenden von Wissenschaft und Forschung von Änderungen der geltenden Regelung absieht.“

 

In formaler Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.



[1] Der Standard 24.01.2014, S. 10