164/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Nachbaur

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Stabilitätsabgabe“

 

Die Bundesregierung plant im Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2014 u.a. im Rahmen der Stabilitätsabgabe, dass Derivatgeschäfte künftig nicht mehr als Bemessungsgrundlage für die Stabilitätsabgabe herangezogen werden sollen. Als einzige Bemessungsgrundlage verbleibt die Bilanzsumme.

 

Über die Stabilitätsabgabe sollen die Banken Sanierungsbeiträge als Gegenleistung für die im Zuge der Bankenhilfspakete erhaltenen Mittel erbringen. Als Bemessungsgrundlage dient einerseits die unkonsolidierte Bilanzsumme des Kreditinstitutes, andererseits das durchschnittlich ausgewiesene, zum Nominalwert berechnete Geschäftsvolumen der Derivate zuzüglich aller verkauften Optionen im Handelsbuch des Kreditinstitutes.

 

Durch die Einbeziehung der Derivatgeschäfte in die Bemessungsgrundlage bzw. durch die Besteuerung risikoreicherer Finanzierungsinstrumente sollte ein Lenkungseffekt erzielt werden und so indirekt die systemische Finanzmarktstabilität gefördert werden.

 

Das Derivatvolumen soll deshalb als Bemessungsgrundlage der Stabilitätsabgabe ausschlaggebend sein, da diese Positionen ein zusätzliches systemisches Risiko darstellen. Da die Derivate im Handelsbuch enthalten sind und damit eine gewisse Tradingabsicht besteht, können sie im Grundsatz - auch wenn sie teilweise Sicherungsgeschäften dienen - für spekulative Zwecke verwendet werden. Das damit verbundene systemische Risiko war u.a. ein Grund für die weltweite Finanzkrise.

 

Dadurch, dass Derivatgeschäfte zukünftig nicht mehr als Bemessungsgrundlage herangezogen werden, bestünde wiederum die Gefahr erhöhter Spekulationsmöglichkeiten für Kreditinstitute. Gerade mit Derivaten (z.B. Swaps und Optionen) wurde in der Vergangenheit verstärkt spekuliert, bzw. bieten diese Finanzinstrumente leichtere Möglichkeiten für Spekulationsgeschäfte. Ist nun deren Volumen nicht mehr ausschlaggebend für die Berechnung der Stabilitätsabgabe, können Banken verstärkt Derivate in ihr Portfolio aufnehmen, ohne dass dies Auswirkungen - im Sinne erhöhter Zahlungen im Rahmen der Stabilitätsabgabe - zur Folge hätte.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 


 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, von den geplanten Änderungen im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2014 betreffend die Stabilitätsabgabe abzusehen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.