166/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

des Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend „Verbesserung der Situation der Exekutivbeamten durch ein eigenes Exekutivdienstrecht“

 

 

Im Bereich der Exekutive wuchern Bürokratie und unnötiger Verwaltungsaufwand, dazu fehlt die erforderliche Rückendeckung für die Beamten durch die politisch Verantwortlichen. In den vergangenen Jahren wurden von der Bundesregierung Beschlüsse gefasst, die sich regelmäßig zum Nachteil für die Exekutivbeamten auswirkten: Reallohnverluste, Verschlechterungen im Sozialbereich, Änderungen der Bestimmungen bei Jubiläumszuwendungen und weitere Belastungen waren die Folge. Dies obwohl regelmäßig vor Nationalratswahlen seitens der Bundesregierung versprochen wurde, dass es keine Schlechterstellung innerhalb der Exekutive geben werde, da das Sicherheitsgefühl in Österreich an erster Stelle stehe bzw. aufgrund von Umfrageergebnissen als dringendstes Anliegen gereiht werde.

 

Verschärft hat sich die Situation durch laufenden Personalabbau und Überstundeneinsparungen. Zudem ist der Beruf eines Exekutivbeamten mit anderen Berufssparten kaum zu vergleichen, weil Exekutivbeamte durch Überstunden, Nachtdienste und sonstige Mehrleistungen besonderen psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt und daher gesundheitlich besonders gefährdet sind. Zudem kommt es durch die familienfeindlichen Arbeitszeiten zu weiteren Nachteilen im sozialen und familiären Bereich.

 

Der Exekutivbeamte hat in der Regel keine Möglichkeit, sich diesen Belastungen auch nur teilweise zu entziehen, weil er zur Leistung von Überstunden verpflichtet wird und seine Arbeitskraft bis zur totalen Erschöpfung in Anspruch genommen wird. Rehabilitationsmaßnahmen werden nicht zeitgerecht oder viel zu spät bewilligt. In der Praxis ist festzustellen, dass der Exekutivbeamte regelmäßig nicht bis zum 60. Lebensjahr voll exekutivdiensttauglich ist, insbesondere nicht bei schwierigen Einsätzen. Insofern ist anzuführen, dass das reguläre Pensionsantrittsalter der Exekutivbeamten in Österreich das Höchste im gesamten europäischen Raum ist. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Beamte nach dem BDG Überstunden auf Anordnung zu leisten und Journaldienststunden im Ausmaß von mindestens 28 Stunden monatlich zu erbringen hat. Diese Mehrdienstleistungen ergeben im Rahmen einer 40-jährigen Polizeidienstzeit die Summe von ca. 22.000 Mehrdienststunden, was einer zusätzlichen Gesamtarbeitszeit von ca. 11 Arbeitsjahren im Regelfall entspricht.

Im Interesse der Beamten und auch der Dienstgeberin müssen hier unbedingt Ausgleichsmaßnahmen gesetzt werden. Die vom Innenministerium seit langem angekündigten Erleichterungen und Verbesserungen für Beamte ab dem fünfzigsten Lebensjahr wurden bisher nicht umgesetzt und sind somit nur als Lippenbekenntnisse zu werten.


Um endlich Entlastungsmaßnahmen zu setzen, stellen die unterfertigten Abgeordneten daher den nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat zur Verbesserung der Situation der Exekutive einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, mit dem das Exekutivdienstrechtes insbesondere in folgenden Punkten geändert wird:

 

1.    Anstatt des derzeitigen Grundgehalts samt einer Vielzahl von Zulagen, welche beispielsweise im Krankheitsfall, im Urlaub oder bei Streichung von Überstunden wegfallen, ist ein „All-Inclusive“ Gehalt in entsprechender Höhe nach bayerischem Muster einzuführen, bzw. welches höhenmäßig der Schwere des Dienstes mit seinen spezifischen Anforderungen (z.B. Wechseldienst, Außendienst bei widrigsten Wetterbedingungen, Gefahren für Leib und Leben) gerecht wird;

 

2.    Anpassung des Pensionsantrittsalters für Exekutivbeamte an den für diese Tätigkeit international üblichen Standard.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.