167/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dr. Franz, Hagen

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend „Amtshilfe für die Bundesministerin für Inneres betreffend das Gesetz "Organisation des öffentlichen Sanitätsdienstes““

 

 

Das aktuell konsolidierte Gesetz betreffend die Organisation des öffentlichen Sanitätsdienstes, RGBl. Nr. 68/1870 lautet ausschnittsweise:


„ § 2. Der Staatsverwaltung obliegt insbesondere

(…)

b) die Oberaufsicht über alle Kranken-, Irren-, Gebär-, Findel- und Ammenanstalten, über die Impfinstitute, Siechenhäuser und andere derlei Anstalten, dann über die Heilbäder und Gesundbrunnen, ferner die Bewilligung zur Errichtung von solchen Privatanstalten;

c) die Handhabung der Gesetze über ansteckende Krankheiten, über Endemien, Epidemien und Thierseuchen, sowie über Quarantainen und Viehcontumazanstalten, dann in Betreff des Verkehres mit Giften und Medicamenten;

(…)

f) die Anordnung und Vornahme der sanitätspolizeilichen Obductionen;

g) die Ueberwachung der Todtenbeschau und der Handhabung der Gesetze über das Begräbnißwesen, in Betreff der Begräbnißplätze, der Ausgrabung und Ueberführung von Leichen, dann die Ueberwachung der Aasplätze und Wasenmeistereien.

 

§ 3. Die dem selbständigen Wirkungskreise der Gemeinden durch die Gemeindegesetze zugewiesene Gesundheitspolizei umfaßt insbesondere:

(…)

c) die Evidenthaltung der nicht in öffentlichen Anstalten untergebrachten Findlinge, Taubstummen, Irren und Kretins sowie die Ueberwachung der Pflege dieser Personen;

d) die Errichtung, Instandhaltung und Ueberwachung der Leichenkammern und Begräbnißplätze;

(…)

f) die Errichtung und Instandhaltung der Aasplätze.

 

§ 7. Die landesfürstlichen Bezirksärzte sind ständige Sanitätsorgane der betreffenden Bezirkshauptmannschaften.“

 


 

Unter Amtshilfe ist die verwaltungsmäßige nationale und/oder internationale Unterstützung einer Behörde durch eine andere Behörde zu verstehen. Im konkret vorliegenden Fall wäre es wünschenswert, dass der inhaltlich zuständige Gesundheitsminister die fachlich zuständige Innenministerin dahingehend unterstützt, um eine Neufassung des geltenden Gesetzes insbesondere hinsichtlich der verwendeten Ausdrucksweisen (Irrenanstalten, Aasplätze, Kretins, Siechenheime…) in eine zeitgemäßer Form zu ermöglichen.

 

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zuzuleiten, mit dem das Gesetz zur „Organisation der obersten Sanitätsbehörden" terminologisch modernisiert wird. Gleichzeitig wird der Bundesminister für Gesundheit ersucht, der Bundesministerin für Inneres Amtshilfe bei der Neufassung des Gesetzes „Organisation der obersten Sanitätsbehörden" zu leisten.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.