168/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten, Dr. Franz, Ing. Dietrich, Steinbichler

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend „Jährliche Valorisierung des Pflegegeldes im Rahmen einer gesetzlichen Pflegeversicherung statt Erhöhung von Massensteuern“



 

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 wird die Klientelpolitik der Regierungsparteien fortgesetzt. Statt die vom Team Stronach geforderten notwendigen Maßnahmen - wie beispielsweise dem Abbau von Bürokratie sowie einer umfassenden Verwaltungs- und Steuerreform - werden die Bürger zum Abdecken von Budgetlöchern mit einer Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer und einer Sekt- und Zigarettensteuer zur Kasse gebeten, ohne jedoch eine Zweckbindung für den Gesundheits- oder Pflegebereich einzuführen.

 

Gerade die demografische Entwicklung zeigt jedoch für Österreich klar auf, dass im Bereich der Pflege Handlungsbedarf besteht und eine zukunftsorientiere Reform und Weiterentwicklung der österreichischen Sozialversicherung als Ganzes erforderlich ist.

 

Fakt ist, dass der Bereich der Pflege in Österreich nach wie vor als „Baustelle“ einzustufen ist und die Finanzierung des steuergeldfinanzierten Pflegefonds als „momentan ruhender Vulkan“. Die Länder sind nicht in der Lage, die Pflegekosten zu übernehmen, wenn der Pflegefonds im Rahmen von ebenfalls geplanten Einsparungen nicht mit immer höheren Steuermitteln zusätzlich subventioniert wird.

 

Eine nachhaltige Finanzierung der Pflege bei gleichbleibendem Leistungsniveau ist langfristig in Österreich nicht mehr möglich.

 

Aus diesem Grund benötigt Österreich anstatt des bestehenden Stillstandes und der letzten Steuererhöhungen, die wie immer die ärmeren Menschen am meisten treffen, zukunftsorientierte Reformen. So soll eine einheitliche Österreichische Gesundheitsversicherung (ein entsprechender Antrag liegt dem Gesundheitsausschuss vor) als „medizinischer Teil“ eines einheitlichen österreichischen Sozialversicherungsträgers die medizinische Grundversorgung der Menschen sicherstellen, zu der jedoch künftig auch die Pflege gehören soll.

 

Eine solche Pflegeversicherung soll eine Versicherung zur Vorsorge in Bezug auf das Risiko der Pflegebedürftigkeit sein und Geld- oder Sachleistungen erbringen, um die erforderliche häusliche oder stationäre Pflege zu gewährleisten. Damit ist eine jährliche Valorisierung des Pflegegeldes gesichert.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Rückgängigmachung der Erhöhungen der (Massen-)Steuern durch das Abgabenänderungsgesetz 2014 und stattdessen eine jährliche Valorisierung des Pflegegeldes im Rahmen einer neu einzuführenden gesetzlichen Pflegeversicherung im Sozialversicherungssystem vorsieht, um die pflegerische Grundversorgung analog zur medizinischen Grundversorgung in Österreich abzusichern.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Sozialausschuss vorgeschlagen.