170/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten, Dr. Franz, Dr. Nachbaur

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend „Neue Strukturen für Österreich – Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger und umfassende Gesundheitsreform“

 

Noch immer gibt es insgesamt 22 österreichische Sozialversicherungsträger um das Sozialversicherungsmanagement für rund 8,5 Millionen Österreicher abzuwickeln, 19 davon im Gesundheitsbereich.

 

Seit Jahren wird diese Tatsache insbesondere vom Rechnungshof kritisiert und eine weitere Reduktion eingemahnt. Die letzte Änderung durch die Zusammenführung der Pensionsversicherungsanstalten der Arbeiter (PVArb) und der der Angestellten (PVAng) zur Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ist Jahre her. Damit bestehen weiterhin Verwaltungsapparate samt einer Vielzahl von gut bezahlten Posten und Funktionäre mit allen Privilegien parallel nebeneinander.

 

Insbesondere im Bereich der 19 Sozialversicherungsträger der Gesundheit ist eine Vereinheitlichung aller Verwaltungs- und Finanzierungsebenen zu einer „Österreichischen Gesundheitsversicherung, (ÖGV)“ umzusetzen. Diese Österreichische Gesundheitsversicherung soll als medizinischer Teil eines einheitlichen österreichischen Sozialversicherungsträgers die medizinische Grundversorgung der Menschen sicherstellen.

 

Konkret soll diese neue, als nationaler Trust organisierte Österreichische Gesundheitsversicherung, für die Einhebung, Verwaltung und Verteilung der Mittel im gesamten Gesundheitswesen zuständig sein und unabhängig handeln können.  Medizinische und pflegerische Leistungen, egal ob diese stationär oder ambulant zu erbringen sind, können so über eine einzige Verwaltungseinheit abgerechnet werden.

 

-       Jeder Staatsbürger ist vollberechtigtes Mitglied der ÖGV und in letzter Konsequenz auch an den Kosten und natürlich an den Einsparungen beteiligt. Dadurch wird das Verantwortungsgefühl bei den Bürgern gesteigert.

 

-       Die ÖGV besitzt weder Spitäler noch Ambulatorien noch führt sie solche. Sie ist selbst kein Leistungserbringer, sondern sie kauft ihre Leistungen für die ÖGV-Mitglieder auf dem österreichischen Gesundheitsmarkt ein.

 

-       Von der ÖGV wird ein österreichweit einheitlicher, jährlich aktualisierter Leistungskatalog für Diagnosen und Therapien nach internationalen Gegebenheiten mit zugehörigen fairen Honoraren erstellt.

 

-       Die ÖGV wird von parteipolitisch unabhängigen Experten geführt. Es gibt verantwortliche Geschäftsführer, Aufsichtsräte und regelmäßige Berichtspflichten.

 

-       Kontrollinstanzen der ÖGV sind das Parlament und der Rechnungshof. Für eine unwirtschaftliche oder unethische Gebarung sind  Sanktionen vorgesehen.

 

-       Die ÖGV ist ihrem Wesen nach eine österreichweit agierende Serviceeinrichtung für den Einzelnen und die Allgemeinheit. Sie finanziert und steuert die notwendigen Gesundheitsleistungen für den Bürger. Die ÖGV ist aber nicht nur Finanzverwalter, sondern auch Berater im System. Jeder Staatsbürger und Hilfesuchende kann von der ÖGV rund um die Uhr erfahren, welche medizinische Einheit in seiner Nähe im Dienst ist und welche Einrichtung für ihn die Beste ist.

 

Ein zusätzlicher Auftrag der ÖGV ist die Schaffung eines Kosten- und Gesundheitsbewusstseins in der Bevölkerung, wobei die ÖGV in ihrer jährlich kundgemachten Verwaltungs- und Finanzgebarung Vorbild ist.

 

Mit der ÖGV wird die derzeit undurchsichtige Mittelaufbringung des öffentlichen Gesundheitssystems über gestaffelte und unterschiedliche Beiträge, zugewiesene Steuermittel über 15-a Vereinbarungen und sonstige Gelder von Bund, Ländern und Gemeinden endlich transparent.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher eine umfassende, präventionsorientierte und qualitätsverbessernde Gesamtreform des öffentlichen Gesundheitssystems vorsieht und daher insbesondere auf eine Zusammenlegung der 19 Sozialversicherungsträger (Kassen) der Gesundheit zu einer „Österreichischen Gesundheitsversicherung (ÖGV)“ ausgerichtet ist, sowie langfristig auf die Errichtung eines einheitlich organisierten Sozialversicherungs­systems abzielt.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.