172/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend „Bundeseinheitliche Jugendschutzbestimmungen“

 

Die Einführung österreichweit einheitlicher Jugendschutzbestimmungen bzw. eine Harmonisierung eben dieser wurde bereits im Regierungsprogramm 2008 - 2013 verankert, bei der Regierungsklausur im Mai 2011 erneut angedacht, tatsächlich aber bis zu den Nationalratswahlen 2013 noch immer nicht auf den Weg gebracht. Auch im Regierungs-/Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 – 2018 „Erfolgreich für Österreich“ findet sich unter dem Punkt „Jugend“ das Bekenntnis zur Weiterentwicklung bzw. Implementierung österreichweit einheitlicher Jugendschutzbestimmungen wieder.

So bleibt die Kritik der Jugendlichen nach wie vor ungehört, wonach in den neun Bundesländern unterschiedlichste Bestimmungen z.B. über Ausgehzeiten gelten, was auch für die Erziehungsberechtigten nicht nachvollziehbar ist. Dieser Zersplitterung der Jugendschutzbestimmungen sollte aus Gründen der Rechtssicherheit für die betroffenen Jugendlichen Einhalt geboten werden.

Trotz wiederholter Bemühungen des zuständigen Bundesministers in der letzten Gesetzgebungsperiode ist dies jedoch stets an einigen wenigen Bundesländern gescheitert.

Nunmehr, ebenfalls nach langen Verhandlungen und etlichen Entwürfen, wird das B-KJHG 2013 beschlossen, es ist also eine Einigung mit den Ländern erzielt worden.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten den nachstehenden

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf (analog zum B-KJHG 2013) vorzulegen, der die bundesweite Vereinheitlichung der momentan unterschiedlichen Jugendschutzbestimmungen vorsieht und die gesamte Kompetenz in Anliegen des Jugendschutzes der Familienministerin überträgt“.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.