175/A XXV. GP
Eingebracht am 29.01.2014
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Antrag
des Abgeordneten Kunasek, Lausch
und weiterer Abgeordneter
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 27. Juni 1979 über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 - BDG 1979) geändert wird.
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 27. Juni 1979 über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 - BDG 1979) geändert wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz vom 27. Juni 1979 über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 - BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 210/2013, wird wie folgt geändert:
Im § 236 b Abs. 2 Z 3 und im § 236 d Abs. 2 Z 3 entfällt die Wortfolge „bis zum Höchstausmaß von 30 Monaten“.
Begründung
Aus der Sicht ehemaliger Zeitsoldaten und fvGWD ist es nach wie vor völlig inakzeptabel, dass in den Ausgleichfonds der Pensionsversicherungsträger ATS 1,3 Mrd. (ca. €93 Mio) einbezahlt wurden und diese Gelder diesem Personenkreis nur in eingeschränkter Weise, nämlich mit einer Deckelung auf dreißig Monate, zugutekommen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen, sowie die Durchführung einer ersten Lesung innerhalb von drei Monaten verlangt.