177/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 29.01.2014
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Förderung von Stromspeichern
Photovoltaikanlagen sind mittlerweile den Kinderschuhen längst entwachsen, ökonomisch darstellbar und werden spätestens ab dem Jahr 2017 ohne Förderungen rentabel sein. Ab diesem Zeitpunkt müssen sie am Markt selbst bestehen können. Daher ist ein Umdenken in der Förderpolitik angebracht.
Der
technische Fortschritt bei Speichertechnologien ist in den letzten Jahren weit
gediehen, sie werden immer erschwinglicher und leistungsfähiger. Das
größte Hindernis bei der Anschaffung von Batteriespeichern waren
bisher die hohen Investitionskosten, die viele Menschen abschreckten.
Förderungen würden nicht nur den Speichereinsatz vorantreiben, sondern
auch für erhebliche Entlastungen unserer Stromnetze und eine nachhaltige Strompreisstabilisierung
sorgen. Zudem würden durch die zeitlich verschobene Nutzung des Stroms
höhere Eigenverbrauchswerte erreicht werden, wodurch auch weniger Strom
über die
Ökostrom-Einspeisetarifverordnung vergütet werden müsste. Des
Weiteren lassen neue wissenschaftliche Erkenntnisse der Universität
Harvard aufhorchen, wo es Wissenschaftlern gelungen ist, Flussbatterien auf
chemischer Basis von Quinonen herzustellen. Diese Technologie - basierend auf
wasserlöslichen Molekülen, die Energie ähnlich speichern wie
andere organische Verbindungen in Pflanzen - ist bereits annähernd
leistungsfähig wie jene von Vanadium-Batterien, jedoch viel günstiger
und weniger wartungsintensiv. Mit ihr kann Strom sicher und in großem
Umfang gespeichert werden. Eine gezielte Förderung von Energiespeichern kann zu
mehr Wirtschaftlichkeit in privaten Haushalten führen und dazu beitragen,
eine autarke Energieversorgung sicherzustellen. Dezentrale Speicher
sind
energiekosteneffizienter und würden dazu führen, dass mehr Private
als bisher auf nicht fossile Energiegewinnung umsteigen. Damit würde
gleichzeitig der Energiearmut massiv entgegen gewirkt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die sicherstellt, dass ab dem Jahr 2017 eine Verlagerung der Fördervergabe von Photovoltaikanlagen hin zu Stromspeichern eingeführt wird. Dabei ist in jedem Fall darauf zu achten, dass diese Speichertechnologien aus Unternehmen stammen, die heimische Umwelt- und Sozialstandards nicht unterschreiten.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie vorgeschlagen.