177/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
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Entschließungsantrag

 

 

 

des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Förderung von Stromspeichern

 

 

Photovoltaikanlagen sind mittlerweile den Kinderschuhen längst entwachsen, ökonomisch darstellbar und werden spätestens ab dem Jahr 2017 ohne Förderungen rentabel sein. Ab diesem Zeitpunkt müssen sie am Markt selbst bestehen können. Daher ist ein Umdenken in der Förderpolitik angebracht.

Der technische Fortschritt bei Speichertechnologien ist in den letzten Jahren weit gediehen, sie werden immer erschwinglicher und leistungsfähiger. Das größte Hindernis bei der Anschaffung von Batteriespeichern waren bisher die hohen Investitionskosten, die viele Menschen abschreckten. Förderungen würden nicht nur den Speichereinsatz vorantreiben, sondern auch für erhebliche Entlastungen unserer Stromnetze und eine nachhaltige Strompreisstabilisierung sorgen. Zudem würden durch die zeitlich verschobene Nutzung des Stroms höhere Eigenverbrauchswerte erreicht werden, wodurch auch weniger Strom über die
Ökostrom-Einspeisetarifverordnung vergütet werden müsste. Des Weiteren lassen neue wissenschaftliche Erkenntnisse der Universität Harvard aufhorchen, wo es Wissenschaftlern gelungen ist, Flussbatterien auf chemischer Basis von Quinonen herzustellen. Diese Technologie - basierend auf wasserlöslichen Molekülen, die Energie ähnlich speichern wie andere organische Verbindungen in Pflanzen - ist bereits annähernd leistungsfähig wie jene von Vanadium-Batterien, jedoch viel günstiger und weniger wartungsintensiv. Mit ihr kann Strom sicher und in großem Umfang gespeichert werden.
Eine gezielte Förderung von Energiespeichern kann zu mehr Wirtschaftlichkeit in privaten Haushalten führen und dazu beitragen, eine autarke Energieversorgung sicherzustellen. Dezentrale Speicher sind
energiekosteneffizienter und würden dazu führen, dass mehr Private
als bisher auf nicht fossile Energiegewinnung umsteigen. Damit würde
gleichzeitig der Energiearmut massiv entgegen gewirkt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die sicherstellt, dass ab dem Jahr 2017 eine Verlagerung der Fördervergabe von Photovoltaikanlagen hin zu Stromspeichern eingeführt wird. Dabei ist in jedem Fall darauf zu achten, dass diese Speichertechnologien aus Unternehmen stammen, die heimische Umwelt- und Sozialstandards nicht unterschreiten.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie vorgeschlagen.