179/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 29.01.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Karlsböck
und weiterer Abgeordneter
betreffend sofortige Erhöhung der Studienbeihilfe um 17% und jährliche Valorisierung
Ähnlich wie die Familienbeihilfe wurde auch die Studienbeihilfe in den letzten Jahren nicht erhöht und somit real massiv verringert.
Die letzte Erhöhung (um 12%) gab es vor über sechs Jahren (Wintersemester 2007), die jedoch den Wertverlust durch die Inflation seit der davor liegend Erhöhung im Sommersemester 1999 nicht ausglich. Laut Statistik Austria ist der VPI seit 2000 um 30,7% gestiegen. Das heißt, statt beispielsweise 100 Euro Studienbeihilfe im Jahr 2000, müsste heute, um keinen Kaufkraftverlust zu haben, diese Beihilfe bei über 130 Euro liegen. Tatsächlich beträgt sie aber nur 112 Euro, was de facto einen Verlust von 17% bedeutet.
Die Erhebung der sozialen Lage der Studierenden im Jahr 2011 ergab als ein zentrales Ergebnis, dass „63% der Studierenden im SS 2011 erwerbstätig waren, und zwar mehrheitlich durchgehend während des Semesters. Jede/r zehnte Studierende ist durchgehende über 35 Wochenstunden erwerbstätig, knapp ein Viertel bis zu zehn Stunden. Unter Frauen ist ein höherer Anteil erwerbstätig, Männer weisen allerdings ein höheres Erwerbsausmaß auf.“ (Bericht zur Sozialen Lage der Studierenden 2011, Band 2).
Bereits bei der Erhöhung 1999 hat die damalig Bundesregierung erkannt, „dass das Studienförderungssystem nicht mehr den Anspruch, kostendeckende Stipendien zu bieten, erfüllen kann. Dies zeigt sich auch dadurch, dass sich viele Studierende trotz des Bezuges von Studienbeihilfe veranlasst sehen, aus finanziellen Erwägungen nebenbei berufstätig zu sein. Gerade dies aber soll als ein das Studium behindernder Faktor durch Studienbeihilfen zurückgedrängt werden.“ (aus den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf, 1442 dB/XX. GP)
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine sofortige Erhöhung der Studienbeihilfe um 17% und eine jährliche Erhöhung der Studienbeihilfe, die den inflationsbedingten Wertverlust ausgleicht, vorsieht“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss ersucht.