181/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

des Abgeordneten Harald Jannach

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Beschränkung der Cross Compliance Bestimmungen auf ein Mindestausmaß

 

Die FPÖ tritt für die Vielfalt und Gleichberechtigung der unterschiedlichen Betriebsformen ein und erteilt unkalkulierbaren Technologien, vor allem der Gentechnik, und der überbordenden EU Bürokratie eine klare Absage.

Sie liefern die bäuerlichen  Betriebe dem Gewinnstreben internationaler Großkonzerne, Agrarvermarktungskonzernen   und  der  Reglementierungswut der EU-Bürokraten aus und verengen den unternehmerischen Entscheidungsspielraum auf den Bauernhöfen.

 

Das agrarpolitische Leitbild der FPÖ konzentriert sich auf den bäuerlichen Familienbetrieb,  der  die  Basis  für  eine vielfältige Gesellschaft darstellt. Die Erzeugung qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel, die Produktion nachwachsender  Rohstoffe  und  der  Schutz und die Pflege der Lebensgrundlagen Boden, Luft und Wasser erfordern eine umfassende Leistungsabgeltung der Gesellschaft für die bäuerlichen Familien. Die Markteinkommen  sind  daher  durch dauerhafte Direktzahlungen zu ergänzen. Die Bauern  verstehen  sich  nicht als Almosenempfänger, sondern erheben den Anspruch, im gesellschaftlichen und sozialen Ausgleich auf der Grundlage des Landwirtschaftsgesetzes am steigenden Wohlstand der Bevölkerung teilhaben zu können.

 

Die zunehmenden bürokratischen Fesseln und der steigende administrative Kontrollaufwand, vor allem im Umweltprogramm (Cross Compliance, Überkreuzungsverpflichtung)   sind  auf  ein  Mindestausmaß  zu  beschränken. Vor allem das „Hygiene-Paket" bedeutet einen verstärkten Kontrollaufwand, obwohl immer von Bürokratieabbau die Rede ist.

Die Cross Compliance-Vorschriften für alle landwirtschaftlichen Betriebe sind zu vereinfachen.


Cross Compliance  ist  und wird auch zukünftig ein weiterer Grund dafür sein, dass sich viele Bauern überlegen werden, ihren landwirtschaftlichen Betrieb aufzugeben.

So ist in der Studie von Josef Hoppichler „Was brachte der EU-Beitritt der österreichischen Landwirtschaft?" zu lesen: „Ein Gutteil der ausgeschiedenen Nebenerwerbsbetriebe hat nicht nur aus pessimistischer Zukunftssicht zugesperrt, sondern diese haben sich im Verhältnis zum Umfang der Tätigkeiten auch von den bürokratischen Auflagen wie den Mehrfachanträgen, den notwendigen Erfassungsarbeiten, den Aufzeichnungspflichten sowie den diversen Kontrollen überfordert gefühlt. Nicht nur die budgetären und finanziellen Abhängigkeiten der Bauern von der Agrarverwaltung haben somit enorm zugenommen, sondern auch das öffentliche Kontrollsystem per se hat die Abhängigkeit und Fremdbestimmung der Bauern erheblich erweitert."

Mehr als 3.600 Beschäftigte im Ministerium und bei der AMA sind Beweis dafür, wie sehr unsere heimische Landwirtschaft zu Tode kontrolliert wird und welcher Bürokratie sie unterworfen sind.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat möge beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alles zu unternehmen, dass die Cross Compliance Bestimmungen und die Bürokratie in der Landwirtschaft auf ein Mindestausmaß reduziert werden. Dem Nationalrat ist darüber Bericht zu erstatten."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Landwirtschaftsausschuss zu zuweisen.