182/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Dr. Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend Aussetzung von Gehaltserhöhungen für hochdotierte Kulturmanager

 

 

Die Republik Österreich ist 100% Eigentümerin der Bundestheater-Holding GmbH, diese wiederum ist 100% Eigentümerin der Burgtheater GmbH, Volksoper Wien GmbH und der Wiener Staatsoper GmbH. Alle vier genannten besitzen gemeinsam zu unterschiedlichen Anteilen 100% die Art for Art Theaterservice GmbH. Diese fünf Gesellschaften, die direkt oder indirekt der Republik Österreich gehören, beschäftigen acht hochbezahlte Geschäftsführer bzw. Vorstände mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen 2012 von 212,5 Tausend Euro (laut Einkommensbericht des Rechnungshof 2013). In Summe bezahlt somit der Steuerzahler für fünf Gesellschaften allein für die Geschäftsführer/Vorstände 1,7 Millionen Euro jährlich. Diese Gehälter wurden von 2011 auf 2012 um bis zu 6,97% erhöht. Spesen und sonstige Vergünstigen nicht einberechnet.

Obwohl die Manager dieser Kulturbetriebe fürstlich entlohnt werden, kommt es in den genannten Institutionen zu Misswirtschaft, wie der jüngste Fall rund um die beiden Geschäftsführer der Burgtheater GmbH, Matthias Hartmann und Silvia Stantejsky, gezeigt hat. Mitverantwortlich ist auch der Holding Geschäftsführer Dr. Georg Springer. Misswirtschaft und saftige Gehaltserhöhungen in Republikskulturgesellschaften bei gleichzeitiger Steuererhöhung für Arbeiter, die einen Bruchteil dieser Kulturmanager verdienen, können nicht im Sinn der Republik Österreich sein.

 

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, die Erhöhung der Geschäftsführer- und Vorstandsgehälter der im direkten oder indirekten Besitz der Republik Österreich stehenden „Kulturgesellschaften“ auf unbefristete Zeit auszusetzen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss beantragt.