184/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Jannach, DDr. Fuchs

und weiterer Abgeordneter

betreffend notwendige Änderungen des Einkommensteuergesetzes im Zuge der Neuberechnung von Einheitswerten

 

 

Die von der Bundesregierung beschlossenen Änderungen bei der Pauschalierung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ist ein Schlag ins Gesicht der österreichischen Bauernschaft.

Es wurden willkürliche Grenzen eingezogen, um die Geldtöpfe für Misswirtschaft und Euro-Hilfspakte nach Belieben zu füllen. Auf der Strecke bleibt die kleinstrukturierte Landwirtschaft. Hat es für Obstbauern bisher keine Flächenbegrenzung gegeben, so gilt ab 2013 eine Flächenobergrenze von 10 Hektar. Alleine dadurch sind in den nächsten Jahren hunderte Obstbaubetriebe von der Schließung bedroht. In ganz Österreich formiert sich mittlerweile der Widerstand der Bauern gegen dieses "Auspressen" der Landwirtschaft. Die Änderungen im Einkommensteuergesetz müssen im Sinne einer gesunden und zukunftsfähigen österreichischen Landwirtschaft rückgängig gemacht werden.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eine Änderung der Einkommensteuergesetzes zu erarbeiten und dem Nationalrat zuzuleiten, die eine Streichung der Hektargrenze für Obstkulturen bezüglich der Pauschalierungsgrenzen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, also der Gewinnermittlung mit Hilfe von Reingewinnprozentsätzen, zum Inhalt hat."

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.