185/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Jannach

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Einführung einer Förderobergrenze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf 50.000 Euro pro Betrieb und Jahr aus dem Agrarbudget der EU und Österreichs

 

  

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in der Periode 2014-2020 sollte zu einer gerechteren Verteilung der Agrarförderungen auf die einzelnen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe führen.

 

Grundsätzlich  richtet sich die Höhe der Förderungen und Unterstützungen nach der Größe des Betriebes bzw. nach der Anzahl der am Hof gehaltenen Tiere.

Je mehr Fläche ein Betrieb bewirtschaftet bzw. je mehr Vieh gehalten werden, desto höher ist die Subvention.

 

Laut Transparenzdatenbank erhalten lediglich

·        798 Betriebe über 100.000 Euro (das sind 0,5 % der Betriebe);

·        3591 Betriebe zwischen 50.000 und 100.000 Euro (das sind 2,5 % der Betriebe);

·        20.361 Betriebe zwischen 20.000 und 50.000 Euro (das sind 14 % der Betriebe);

·        33.372 Betriebe zwischen 10.000 und 20.000 Euro (das sind 23 % der Betriebe);

·        30.255 Betriebe zwischen 5.000 und 10.000 Euro (das sind 21 % der Betriebe) und

·        56.738 Betriebe unter 5.000 Euro (das sind 39 % der Betriebe).

 

 

Diese Aufstellung zeigt deutlich die ungerechte Verteilung der Unterstützungen für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Die Förderungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sollten sich daher nach der Anzahl der Arbeitskräfte am Bauernhof richten und es sollte zudem eine Förderobergrenze von 50.000 Euro pro Betrieb und Jahr eingeführt werden.

 

Weiters sollten Agrarförderungen den „echten Bauern“ zugutekommen, d.h. Förderungen, die dem europäischen und österreichischen Agrarbudget zugerechnet werden, sollten ausschließlich bei den „echten Bauern“ ankommen.

 

Derzeit sind es insbesondere die großen Industriefirmen und Handelsketten oder die öffentlichen Körperschaften, wie Kammern, Landesregierungen, Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammer und ähnliche, welche mehrere 100.000 Euro an Förderungen aus dem Agrarbudget kassieren.

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass

 

  1. eine Förderungsobergrenze von € 50.000,-- aus dem Agrarbudget der EU und Österreichs pro Jahr für land- und forstwirtschaftliche Betriebe eingeführt wird

und

  1. es zu einer klaren Trennung zwischen den Unterstützungen für die aktiven Bauern und den Förderungen für Industrie- und Handelsfirmen sowie öffentlichen Körperschaften kommt und keine Förderungen für Industrie- und Handelsfirmen sowie öffentliche Körperschaften aus dem Agrarbudget der EU und Österreichs ausbezahlt werden. Die Agrarförderungen sollen nur mehr aktiven Bauern zukommen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Landwirtschaftsausschuss ersucht.