191/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Forcierung gentechnikfreier Futtermittel und Versicherung für Lizenzgeber von GT-Futtermittel

 

Futtermittel enthalten häufig Rohstoffe aus gentechnisch veränderten Pflanzen wie beispielsweise Soja, Mais, Raps oder Baumwolle. Verschiedene Zusatzstoffe und Enzyme, die dem Futter beigemischt sind, werden mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt.

 

Derzeit führt die gentechnische Anwendung bei Futtermitteln jedoch zu keiner Kennzeichnung der später aus den Tieren erzeugten Lebensmittel. 

Wichtigstes Einzelfuttermittel - nicht zuletzt durch Handelsabkommen, die Weltmarktpreise und den hohen Proteingehalt - ist Soja.

 

Sojaschrot deckte im Jahr 2011 fast 70 Prozent des Gesamtverbrauchs an eiweißhaltigen Futtermitteln in der EU. Die EU-Länder führen jährlich bis zu 30 Millionen Tonnen Sojarohstoffe ein, etwa jeweils zur Hälfte als unverarbeitete Bohnen und als Sojaschrot, das direkt als Tierfutter verwertet wird.

 

Eine Untersuchung des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) aus dem Jahr 2009 ergab, dass 93 Prozent des Rinder- und Schweinemischfutters und 89 Prozent des Geflügelfutters deutliche GVO-Anteile enthalten. Jährlich werden rund 700.000 Tonnen gentechnisch veränderte Futtermittel nach Österreich importiert und dies obwohl ausreichend gentechnikfreie Futtermittel vorhanden wären.

 

Die negativen Folgen des Einsatzes der Gentechnik und der Verwendung von gentechnisch veränderten Futtermitteln können noch nicht in ihrem völligen Umfang abgeschätzt werden. Österreich muss daher die Nachfrage nach und das Angebot an gentechnikfreien Futtermitteln stärken und nach Möglichkeit die Einfuhr und die Verwendung von gentechnisch veränderten Futtermitteln verhindern.

 

Die Lizenzgeber von Gentechnik-Futtermittel sollen künftig eine Versicherung vorweisen, um im Ernstfall und bei Folgeschäden aufgrund der gentechnisch veränderten Inhaltsstoffe von Futtermittel Entschädigungen zahlen zu können.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 

 

Der Nationalrat wolle beschließen: 

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu setzen, damit gentechnisch manipulierte Futtermittel in Österreich nur dann verkauft und verwendet werden dürfen, wenn die Lizenzgeber eine Versicherung nachweisen können, die für Folgeschäden für den Konsumenten von tierischen Produkten haftet, wenn diese Folgeschäden nachweislich durch die Verwendung der gentechnisch manipulierten Tiernahrung verursacht werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Umweltausschuss ersucht.