193/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 29.01.2014
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten Jannach
und weiterer Abgeordneter
betreffend Vereinheitlichung des Sachkundenachweises
Im Sommer 2012 entstand eine Novelle zum Bodenschutzgesetz, welche die Sachkundigkeit bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) neu regelt. So ist dabei vorgesehen, dass jeder, der PSM verwendet einen eigenen Ausweis vorweisen muss. Dieser Ausweis bescheinigt die Sachkundigkeit, welche durch verschiedene Maßnahmen erreicht wird.
Seit dem Jahr 2006 stellt die Sachkundigkeit im Pflanzenschutzbereich einen Kontrollparameter für Cross-Compliance dar. Dies bedeutet, dass die Gewährung von Direktzahlungen an die Einhaltung bestimmter Auflagen beim Gebrauch, Einkauf, Verkauf sowie bei der Einlagerung von PSM gebunden ist.
Jedoch gelten in den einzelnen Bundesländern verschiedene Richtlinien, um einen Sachkundenachweis zu erhalten, welche zur Ungleichbehandlung der österreichischen Landwirte führt, wie im aktuellen Merkblatt für Cross Compliance der AMA ersichtlich:
Quelle:
http://www.ama.at/Portal.Node/public?gentics.rm=PCP&gentics.pm=gti_full&p.contentid=10008.119696&Merkblatt_Cross_Compliance_2013_1.pdf
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass in Österreich ein einheitliches Pflanzenschutzgesetz geschaffen wird, welches regelt, dass in allen österreichischen Bundesländern die gleichen Qualifikationen für die Ausbringung und Einlagerung von Pflanzenschutzmitteln gelten.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Landwirtschaftsausschuss angeregt.