195/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Jannach

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend ausreichender Dotierung der Maßnahme zur Modernisierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (Investitionsförderung)

 

Die Förderung von Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe hat zum Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Betriebe zu steigern und langfristig abzusichern. Die Investitionsförderung (Maßnahme M121) ist ein wesentlicher Bestandteil des österreichischen Programms für Ländliche Entwicklung.

Die niederösterreichische Landwirtschaftskammer teilte auf ihrer Homepage vom 25. 2. 2013 mit (mittlerweile wurde dieser Artikel gelöscht !), dass mit 17. Jänner 2012 (!) die Förderung zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe (Investitions-förderung) mit Direktzuschuss eingestellt wurde.

Die steirische Landwirtschaftskammer teilt auf ihrer Homepage vom 21. 2. 2012 mit, dass es aufgrund der Mittelüberschreitung bei der Investitionsförderung seit 11. 3. 2011 und bei der Niederlassungsprämie seit 10. 2. 2012 einen Antragsstopp gibt.

Mit dem Antragsstopp der Maßnahme 121 – Investitionsförderung werden landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Entwicklung seit mehr als zwei Jahren „behindert“. Ebenso erfolgt dadurch eine Schädigung von anderen Betrieben (Stallbaufirmen, Landmaschinenhandel, usw.), da die Landwirte mit ihren Investitionen bis zur neuen Förderperiode warten.

Weiters wird von den Landwirtschaftskammern geraten, mit der „Hofübergabe“ zwecks Erhalt der „Niederlassungsprämie“ (Jungübernehmerförderung) bis zur neuen Förderperiode zuzuwarten.

Gerade die Investitionsförderung (Modernisierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe) ist eine der wichtigsten und sinnvollsten Unterstützungen der österreichischen Bauern und der Wirtschaft.


 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 


Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, im Rahmen der Verhandlungen der GAP 2014 – 2020, aber auch im Rahmen der nationalen Budgetverhandlungen, sicherzustellen, dass die Maßnahme „Modernisierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe – Investitionsförderung“ finanziell so ausgestattet ist, dass sämtliche Anträge von Landwirten für diese Förderung während der Förderperiode bedient werden können.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Landwirtschaftsausschuss angeregt.