196/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
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Entschließungsantrag

Antrag

 

der Abgeordneten Kunasek, Rauch, Riemer, Zanger

und weiterer Abgeordneter

betreffend verfassungsgesetzlicher Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volksabstimmung

 

 

Aus den größtenteils negativen Reaktionen seitens der Bevölkerung in Bezug auf die Gemeindestrukturreform in der Steiermark ist klar ersichtlich, dass Gemeindezusammenlegungen nur dann von der Bevölkerung mitgetragen werden, wenn diese ein Mitsprache- und Mitentscheidungsrecht hat. So sprach auch seinerzeit der Österreich-Konvent die Empfehlung aus, dass Gemeindezusammenlegungen zukünftig nur mehr dann möglich sein sollen, wenn die Bevölkerung in den betroffenen Gemeinden zustimmt. Die Ergebnisse solcher Volksbefragungen spiegeln den Willen der Kommunalpolitik und der Bevölkerung in den einzelnen Gemeinden wider und sollten akzeptiert werden.

 

Die im Regierungsübereinkommen der Bundesregierung (2008 – 2013) vereinbarte „Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte mit verpflichtender Volksabstimmung“ ist unerledigt geblieben. Durch eine verfassungsrechtliche Norm, die eine verpflichtende Volksabstimmung bei Gemeindezusammenlegungen vorsieht, ist im Sinne der direkten Demokratie gewährleistet, dass die jeweils von einer Gemeindefusion durch ein Landesgesetz betroffene Bevölkerung, im Rahmen einer Volksabstimmung, die Letztentscheidung bei Gemeindezusammenlegungen trifft.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die verfassungsgesetzliche Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volksabstimmungen zum Inhalt hat.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.