198/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Ing. Dietrich

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend „Verfassungsrechtliche Schuldenbremse und Begrenzung der Steuer- und Abgabenquote“

 

 

Schon jetzt ist in Österreich die Steuer- und Abgabenquote international gesehen eine der höchsten, daran änderten auch die diversen „Steuerreformversuche“ der vergangenen Regierungen nichts. Knapp 48% ihrer Einkünfte müssen die Österreicherinnen und Österreicher an Einkommensteuern und Sozialbeiträgen an Staat und Sozialversicherungsanstalten abliefern. Die Gegenleistungen dieser Institutionen werden immer weniger. Beispielsweise können die Pensionen de facto nicht mehr garantiert werden, die Zweiklassenmedizin hat längst in den Alltag Einzug gehalten.

Gleichzeitig sind die Schulden der Republik Österreich auf weit über 200 Milliarden Euro angewachsen, so dass jeder Staatsbürger und jede Staatsbürgerin ungefragt Schulden in der Höhe von rund 31.500 Euro schultern muss. Die zu leistenden Zinsen vernichten jährlich viele Milliarden Euro. Mit derzeit 77,1 % des BIP haben die Staatsschulden ein Rekordhoch erreicht.

In Betracht des Regierungsprogrammes wird klar, dass trotz der alarmierenden Tatsachenlage einschneidende Reformen nicht zu erwarten sind und die mehrfach vom Rechnungshof geforderten Einschnitte ausbleiben dürften. Vielmehr einigte sich  die „neue alte“ Regierung jüngst trotz einer Vielzahl von Versprechen vor der Wahl auf diverse Steuererhöhungen.

Wir sagen stattdessen, dass Österreich eine umfassende Steuerreform mit Entlastungen für Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer benötigt, um den eingebrochenen Konsum wiederzubeleben und Wirtschaftswachstum zu erreichen.  

Auch braucht Österreich die längst notwendige Verwaltungsreform und damit beispielsweise die Beseitigung unzeitgemäßer, sinnloser und überflüssiger Regeln und Bestimmungen, eine Vereinfachung der Gesetze und ein Zurückfahren des staatlichen Verwaltungsapparates auf den kleinsten gemeinsamen Nenner.

Daneben bedarf es zur Beseitigung der bestehenden „Freunderlwirtschaft“ und „Proporzregierung“ einer „Demokratiereform“ insbesondere mit dem Ziel der Abschaffung von Berufspolitikern, die kein Verständnis für die tatsächliche Realwirtschaft haben. Zwei aufeinanderfolgende Amtsperioden in der Regierung, im Parlament und im Landtag müssen genug sein.

Als sofortige „Notwehrmaßnahme“ zum Schutze der österreichischen Steuerzahlerinnen und -zahler und zur Sicherstellung eines ausbalancierten Budgets wollen wir eine wirkungsvolle Schuldenbremse im Verfassungsrang verwirklicht wissen, die mehr ist, als eine lose Vereinbarung oder gar eine bloße Absichtserklärung. Gleichzeitig muss verfassungsrechtlich eine Steuer- und Abgabenquotenbegrenzung eingeführt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Staatshaushalt nicht durch ständige Steuererhöhungen zu Lasten der Bevölkerung saniert wird.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der die Einrichtung einer verfassungsrechtlichen Schuldenbremse und einer verfassungsrechtlichen Begrenzung der Steuer- und Abgabenquote vorsieht.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.