199/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Herbert Kickl, Anneliese Kitzmüller

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend Stopp dem Familienbeihilfenexport ins Ausland

Für Kinder, die im EU/EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, muss die österreichische Familienbeihilfe ausbezahlt werden, ohne dass dabei die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Ausland berücksichtigt werden.

Bereits im Jahr 2010 kritisierte der damalige Staatssekretär und nunmehrige Klubobmann Reinhold Lopatka die Tatsache, dass die nicht erfolgende Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder, die in Ländern mit niedrigerer Familienbeihilfe als in Österreich leben, zu hohen Differenzzahlungen unabhängig von den dortigen Lebenshaltungskosten führt. Beispielsweise beträgt die Differenz der Familienbeihilfe für ein Kind ab zehn Jahren in der Slowakei, wo die Lebenshaltungskosten um 35 Prozent unter denen von Österreich liegen, und jener in Österreich mehr als 100 Euro pro Monat.

Lopatka schlug daher vor, die Bemessung der Zahlungen, die von Österreich erfolgen, an die Lebenshaltungskosten in dem Land, in dem das Kind lebt, zu binden.  (Presse vom  5.5.2010)

Die folgende Tabelle, in welcher die  Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte in einzelnen Mitgliedstaaten im Jahr 2012 verglichen werden, veranschaulicht sehr deutlich die im Vergleich zu Österreich wesentlich niedrigeren Lebenshaltungskosten.

 

 

EU-28

100

Österreich

105,50

Bulgarien

48,30!

Rumänien

55,40!

Slowakei

70,40

Polen

56,70

Slowenien

82,90

Quelle: Eurostat

 

Bedenken in rechtlicher Hinsicht kann entgegnet werden, dass Verfassungs- und Europarechtsexperten die Meinung vertreten, dass bei entsprechender Ausgestaltung im Sinne einer diskriminierungsfreien Regelung eine Kürzung der Familienbeihilfe rechtskonform wäre.

Eine Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder, die im EU/EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten ist einerseits sozial gerechtfertigt und ermöglicht andererseits enorme Einsparungen. „Wenn die Zahlungen auf das Niveau der jeweiligen Lebenshaltungskosten im betreffenden Land zurückgeschraubt werden, würde sich Österreich für rund 41.000 Kinder etwa 50 Millionen Euro sparen“, so Lopatka im Gespräch mit der „Presse“ vom 5.5.2010.

Die nunmehr für Juli 2014 angekündigte Anhebung der Familienbeihilfe würde diese Situation noch weiter verschärfen, und macht daher nicht zuletzt aus finanz- und familienpolitischer Hinsicht eine Anpassung der Höhe der Familienbeihilfe für im EU-Ausland lebende Kinder an die jeweiligen Lebenshaltungskosten dringend erforderlich.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die Familienbeihilfe für Kinder, die im EU/EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, auf das Niveau der tatsächlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land angepasst wird.“

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Familienausschuss beantragt.