201/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Mag. Beate Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend den Ausbau der gemeinnützigen Stiftungen in Österreich sowie einer stärkeren Verankerung der Philanthropie in Österreichs Gesellschaft.

 

 

Die Wissenschafts- und Forschungsszene in Österreich sowie die Kunst- und Kulturszene aber auch andere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, die für die zukünftige Entwicklung unseres Landes wesentlich sind, beschäftigen sich schon länger mit der Frage wie die Philanthropie in Österreich gestärkt werden kann und wie hier auch steuerliche Anreize geschaffen werden können. Der Beitrag, den gemeinnützige Stiftungen leisten können, erstreckt sich von sozialen, kulturellen bis hin zu finanzierungsintensiven Initiativen im Bereich der Forschung, Innovation und Technologie.

 

Öffentliche Investitionen müssen hier eine Hebelwirkung auf den privaten Bereich haben, dies ist aber nur möglich wenn dies auch attraktiv ist. Der Fundraising Verband Österreich sowie die Österreichische Industriellenvereinigung haben sich hier bereits mit konkreten Ansätzen beschäftigt.

So betragen zum Beispiel die Ausschüttungen gemeinnütziger Stiftungen in der Schweiz pro Jahr rund 1 Milliarde Euro, in Deutschland 15 Milliarden Euro. Wären die gemeinnützigen Stiftungsausschüttungen in Österreich auf ähnlichem Niveau, würden jährlich rund 1 Milliarde Euro mehr zur Verfügung stehen. Es handelt sich um ein Faktum, dass Österreich ohne umfassende Neuregelung den Anschluss an den internationalen Stiftungsmarkt weiter verlieren wird.

Vor allem im Hinblick auf das Ziel der Bundesregierung bis 2020 zu der Gruppe der Innovation Leader aufzuschließen ist es notwendig den Anteil der Drittmittelfinanzierung im Wissenschafts- und Forschungsbereich auszubauen. Andere Länder zeigen, dass dieses Ziel nur durch private Investitionen in Forschung, Innovation und Technologie erreichbar ist. Das ausgegebene Ziel der Bundesregierung den Anteil der privaten Investitionen bis 2020 auf 66% zu steigern, kann nur dadurch erreicht werden. Im internationalen Vergleich ist das Investitionsvolumen privater Investoren im Innovations-, Wissenschafts- Sozial- und Bildungsbereich gering.


Eine Veränderung am Stiftungsmarkt würde auch zu einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs führen und die heimische Wirtschaft stärken.

Auch im Kunst- und Kulturbereich ist im Regierungsprogramm explizit erwähnt die „Steuerliche Absetzbarkeit für Zuwendungen (Spenden, Sponsoring) zur Erhaltung von unter Denkmalschutz stehenden, öffentlich zugänglichen Gebäuden, an öffentlich finanzierte Kunst- und Kultureinrichtungen und für Kunstankäufe von Werken lebender, zeitgenössischer Künstlerlnnen (mit Betragsbegrenzung)“ zu gewährleisten.

Die Förderung der Kultur ist ein wichtiger Stiftungsgrund und derzeit nicht begünstigt, jede weitere Ausweitung ist hier begrüßenswert. Ein hoher Stellenwert für Kunst und Kultur ist eine Maßnahme zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe. Kulturförderung ist für NEOS also eine integrationspolitische Maßnahme. Ein reichhaltiger künstlerischer und kultureller Diskurs ist auch unverzichtbarer Teil unseres europäischen Selbstverständnisses. Er muss das künstlerische Erbe genauso umfassen, wie die Produktion neuer Werke.

Die  steuerlichen Anreize für Spender und Stifter müssen daher für beide verbessert werden, zum Beispiel durch Anhebung der Sonderausgabengrenze von 10% auf zumindest 20 % des Jahresgewinnes. In Deutschland und der Schweiz ist dies bereits der Fall. Die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an spendenbegünstigte Empfänger (als Sonderausgaben oder Betriebsausgaben) muss erweitert werden, um mehr private Mittel für den Wissenschafts- und Forschungs, sowie den Kunst- und Kulturbereich lukrieren zu können.

Eine Reform der steuerlichen Behandlung von gemeinnützigen Organisationen sowie eine deutliche Erweiterung der steuerlichen Anreize für Spender (bzw Stifter) ist dringend notwendig, dies kann durch folgende Maßnahmen gelingen:

 

·        Steuerliche Absetzbarkeit von Zuwendungen in den Vermögensstock von gemeinnützigen Stiftungen

·        Entfall der 3-Jahresfrist zum Erhalt des Gemeinnützigkeitsstatus für diese gemeinnützige Stiftungen

·        Gezielte Anreize zur Errichtung von gemeinnützigen Stiftungen schaffen

·        Stiftungen werden – anders als klassische gemeinnützige Organisationen – oft nicht selber tätig sondern unterstützen andere NPOs. Dem steht die Verpflichtung zur „Unmittelbarkeit“ lt. BAO entgegen. Förder-Stiftungen verlieren dadurch die Gemeinnützigkeit und werden steuerpflichtig. Es ist eine Ausnahme von der Verpflichtung zur „Unmittelbarkeit“ vorzusehen, wenn diese an begünstigte Organisationen ausschütten.

·        Zweitens sind gemeinnützige Stiftungen anders als privatnützige nicht (!) KESt-befreit, d.h. die Erträgnisse aus dem für den gemeinnützigen Zweck gewidmeten Stiftungskapital werden um 25% geschmälert. Gemeinnützige Privatstiftungen sind den eigennützigen Privatstiftungen bei der Kapitalertragssteuer gleich zu setzen und für spendenbegünstigte Zwecke im Sinne des §4a Abs. 3 bis 6 EStG von der KESt zu befreien.

·        Drittens kommt eine Befreiung von der 2,5 prozentigen Stiftungseingangssteuer für die Zuwendung von Vermögenswerten an eine Privatstiftung durch lebende Personen nur dann in Betracht, wenn diese ausschließlich gemeinnützig/mildtätig ist. Zuwendungen von Todes wegen zu gemeinnützigen Zwecken sind bisher nicht von der Steuerbefreiung erfasst. Sie sollten aber ebenfalls befreit und damit den Zuwendungen unter Lebenden gleichgestellt sein.

·        Anhebung der Sonderausgabengrenze von 10% auf zumindest 20% des Jahresgewinnes

·        Die Benachteiligung bei Zuwendungen einer eigennützigen Privatstiftung an spendenbegünstigte Organisationen ein Ende haben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, demzufolge die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung von gemeinnützigen Stiftungen in Österreich verbessert werden.“

 

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.