205/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 29.01.2014
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Niko Alm, Mag. Dr. Matthias Strolz, Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Neuregelung des Gewinnfreibeitrags
im Einkommensteuergesetz
Der Gewinnfreibetrag stellt für Unternehmer_innen das Äquivalent zur Sechstelbegünstigung (Begünstigung des "13./14.Monatsgehalts") der Unselbstständigen dar. Der Gewinnfreibetrag soll in Zukunft nur noch dann geltend gemacht werden können, wenn damit Realinvestitionen getätigt worden sind.
Damit wird eine bereits bestehende Ungleichbehandlung von selbständig und unselbständig Erwerbstätigen hinsichtlich der Anwendung des Einkommensteuertarifs weiter verschärft.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem
Nationalrat ehestmöglich einen Entwurf für eine Novelle
des Einkommensteuergesetzes zuzuleiten, der eine
dahingehende Gleichstellung von Selbstständigen und
Unselbstständigen vorsieht, dass der Gewinnfreibetrag äquivalent
zur Sechstelbegünstigung der Unselbständigen (§ 67 EStG)
gestaltet wird. Diese Adaptierung muss die Investitionspflicht des Gewinnfreibetrags
aufheben, sodass eine nahegehende Steuergleichstellung erzielt wird."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.