207/A XXV. GP
Eingebracht am 29.01.2014
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möglich.
Antrag
der Abgeordneten Mag. Niko Alm, Dr. Matthias Strolz, Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Neuregelung der Gesellschaftssteuer im Kapitalverkehrsteuergesetz
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Kapitalverkehrsteuergesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Kapitalverkehrsteuergesetz, dRGBl. I S 1058/1934, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. BGBl. I Nr. 111/2010, wird wie folgt geändert:
Das Kapitalverkehrsteuergesetz läuft mit 31.12.2014 aus.
Begründung
Die Abschaffung der Gesellschaftssteuer ist im Regierungsprogramm verankert. Die Abschaffung wird allerdings erst mit 01.01.2016 angepeilt. Die Unternehmer_innen werden durch das geplante Abgabenänderungsgesetz hingegen weiter belastet. Der Wirtschaftsstandort Österreich verliert dadurch zunehmend an Attraktivität. Daher wäre eine frühzeitige Abschaffung der Gesellschaftssteuer ein wichtiges und positives Signal für die österreichischen Unternehmer_innen.
In formeller Hinsicht wird verlangt, eine erste Lesung durchzuführen, sowie diese innerhalb von drei Monaten durchzuführen.
Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss