211/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 29.01.2014
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Niko Alm, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung
Nach den Schlussanträgen des Generalanwalts Cruz Villalón Mitte Dezember, dass die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung (VDS) in vollem Umfang nicht mit der Charta der Grundrechte vereinbar ist, hat auch der deutsche Justizminister angekündigt, die Vorratsdatenspeicherung aussetzen zu wollen, bis ein abschließendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes vorliegt. Diesem Beispiel soll Österreich folgen.
Die Vorratsdatenspeicherung schränkt das Recht auf Privatleben und den Schutz personenbezogener Daten, die in der EU Grundrechte sind, ein. Die in der Richtlinie beschlossene, umfassende und anlasslose Aufzeichnung und Speicherung von Telekommunikationsdaten (Telefonfestnetz, Mobilfunk, Internetzugang, Internet-E-Mail, Internet-Telefonie) der gesamten Bevölkerung bedeutet einen massiven Einschnitt in die Privatsphäre der Staatsbürger und stellt sie de facto unter einen Pauschalverdacht, der das Prinzip der Unschuldsvermutung („in dubio pro reo“) selbst stark in Zweifel zieht. Überhaupt ist die Speicherung von solch sensiblen Daten in diesem Ausmaß nur mit begründetem Verdacht grundrechtskonform. Rein anlassbezogene Maßnahmen mit hohen rechtsstaatlichen Hürden, wie das sog. „Quick Freeze“, können eine grundrechtsschonende Alternative sein. Dadurch werden Sicherheitsbehörden begründete Ermittlungen ermöglicht, aber eine anlasslose Massenüberwachung verhindert und die Rechte des/der Einzelnen geschützt.
Bei einer derart großen Menge an gesammelten Daten über die Gesamtbevölkerung, wie es die aktuelle Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorsieht, besteht zudem jederzeit die Gefahr unberechtigter Zugriffe durch Dritte, da die Daten nicht sicher verwahrt werden können.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Vorratsdatenspeicherung auszusetzen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.