215/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Ratifikation des 3. Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention

 

 

Am 19. Dezember 2011 beschloss die UN-Generalversammlung mit dem 3. Fakultativprotokoll endlich auch die Möglichkeit einer Individualbeschwerde bei Verletzungen von Kinderrechten. Im Zuge des vorgesehenen Individualbeschwerdeverfahrens kann sich der Einzelne oder eine Gruppe von Betroffenen nach Erschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzuges an einen unabhängigen UN-Ausschuss wenden und die Rechtsverletzung durch einen Staat vorbringen. Im Falle von schweren, systematischen Kinderrechtsverletzungen ist ein Untersuchungsverfahren vorgesehen.

 

Um Kinder als Rechtsträger gegenüber dem Staat zu stärken ist es daher essentiell, auch das 3. Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zu ratifizieren.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat das 3. Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zur Beschlussfassung vorzulegen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.