219/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
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Entschließungsantrag

 

 

des Abgeordneten Steinbichler

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend „Jährliche Valorisierung der Familienleistungen“

 

 

Über ihre gesellschaftspolitische Bedeutung hinaus stellen Familien auch einen wesentlichen wirtschaftlichen Faktor dar. Die Leistungen, die in österreichischen Familien gratis erbracht werden, sind von zahlreichen Erhebungen und Untersuchungen gestützt. Aktuelle Schätzungen, die den zeitlichen Aufwand für die unentgeltlichen Leistungen der Familien (Erziehung, Pflege etc.) in Geld messen, kommen zu dem Ergebnis, dass sich der Wert der Familienarbeit in Österreich pro Jahr mit rund € 60 Milliarden (berechnet nach Mindestlohntarifen brutto inklusive Überstundenabgeltungen) beziffern lässt.

Rund 80% der Familienarbeit wird von Frauen getragen.

Nach den Schätzungen des WIFO betragen die direkten Kinderkosten rund 500 € pro Kind und Monat. Der Verdienstentgang von Frauen erreicht − je nach Kinderzahl und Erwerbstätigkeit der Mutter − kumuliert bis zum 17. Lebensjahr des Kindes zwischen € 107.000 € und € 220.000. Die öffentlichen Transfers betragen im Durchschnitt aller kinderbetreuenden Haushalte 10% des Nettohaushaltseinkommens und gleichen damit die Kinderkosten nicht aus.

Seit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes im Jahr 2002 wurde diese Familienleistung nicht erhöht. Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Pflegegeld erfuhren einmalige Erhöhungen, was aber die ständige Teuerung bei weitem nicht wettmacht. Der Wertverlust des Kinderbetreuungsgeldes beträgt bereits über 18%, jener der Familienbeihilfe trotz der Einführung der 13. Familienbeihilfezahlung liegt bei 13%.

Im Gegensatz zu den Pensionen werden Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Kinderabsetzbetrag und Pflegegeld nicht regelmäßig erhöht. Angesichts eines Anstiegs des Preisindex seit 2002 von über 30%[1] wird die Notwendigkeit einer Anpassung der Familienleistungen immer augenscheinlicher. Angepasste Familienleistungen stärken auch die Kaufkraft der Familien und damit die österreichische Wirtschaft.

 


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

Der Familienausschuss wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine jährliche Anpassung des Kindergeldes, der Familienbeihilfe, des Pflegegeldes und des Kinderabsetzbetrages an den Verbraucherpreisindex vorsieht.“

 

 

 

 

In formaler Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen



[1] Statistik Austria