Eingebracht am 29.01.2014
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten Steinbichler
Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld“
Das Kinderbetreuungsgeld ist im Vergleich zum ehemaligen Karenzgeld kein Ersatz für einen Verdienstentgang, sondern eine Familienleistung, die unabhängig von einer bestehenden oder früheren Erwerbstätigkeit gebührt. Arbeitsrechtliche Regelungen im Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz stehen in keinem Zusammenhang mit den Bestimmungen des Kinderbetreuungsgeldes.
Das Kinderbetreuungsgeld ist eine Abgeltung für die Betreuungsleistung. Den Eltern muss die Freiheit bleiben, zwischen Eigen- oder Fremdbetreuung entscheiden zu dürfen. Die Einschränkung der Erwerbstätigkeit über die Bestimmung einer Zuverdienstgrenze schränkt die Wahlfreiheit der Eltern ein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Novellierung zum Kinderbetreuungsgeld- Gesetz zuzuleiten, die eine Abschaffung der Zuverdienstgrenze vorsieht.“
In formaler Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen