222/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 17.02.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Ing. Hofer, Themessl

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Einführung eines „Gütesiegels Personenbetreuung“

 

 

Im Bereich der selbständigen Personenbetreuung gibt es nach wie vor große Missstände. Berichtet wird von unseriösen Vermittlern bzw. Agenturen, die teilweise bis zu neun Prozent des Honorars des vermittelten selbständigen Personenbetreuers für sich beanspruchen.

 

Ein „Gütesiegel Personenbetreuung“ soll betreuungsbedürftigen Personen in Österreich ermöglichen, seriöse Vermittlungsagenturen und qualifizierte Personenbetreuer zuverlässig eruieren zu können. Oft tritt die Betreuungsbedürftigkeit für die Betroffenen überraschend ein, und es bleibt wenig Zeit, sich vom Angebot in Österreich ein umfassendes Bild zu machen.

Erklärtes Ziel ist es, das Qualitätsbewusstsein in der Personenbetreuung zu steigern, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen seriösen Anbietern zu fördern und die Dienstleistungsqualität hochzuhalten.

Gleichzeitig soll jenen Agenturen das Handwerk gelegt werden, die sowohl die zu betreuenden Personen als auch die Personenbetreuer selbst in einer Notsituation unredlich zu ihren Gunsten ausnutzen.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, wird aufgefordert, sich für die Einführung eines „Gütesiegels Personenbetreuung“ einzusetzen.“

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie ersucht.