228/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 17.02.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten DI Gerhard Deimek, Christian Hafenecker

und weiterer Abgeordneter

betreffend Rechtsabbiegen bei Rot

 

 

Die Feinstaubbelastung spitzt sich in manchen Gegenden Österreichs zu. Die negativen gesundheitlichen Folgen von erhöhter Feinstaubbelastung sind unumstritten. Einer der Hauptverursacher des Feinstaubes ist der Straßenverkehr. Eine Möglichkeit, die Belastungen durch Fahrzeugemissionen zu reduzieren und zugleich den Fahrkomfort zu steigern, ist, den Verkehr möglichst flüssig zu gestalten und unnötige Steh- und Stauzeiten zu vermeiden. Eine mögliche Maßnahme dafür ist die Eröffnung der Möglichkeit des Rechtsabbiegens bei Rotlicht mittels Grünpfeil an bestimmten Kreuzungen, wie es in Deutschland seit Jahren praktiziert wird. In den USA und Kanada gibt es diese Regelung bereits seit dem Jahr 1970.

Die Regelung in Deutschland sieht vor, dass an Kreuzungen bei Rotlicht anzuhalten ist. „Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Wer ein Fahrzeug führt, darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. Schwarzer Pfeil auf Rot ordnet das Halten, schwarzer Pfeil auf Gelb das Warten nur für die angegebene Richtung an.“, so die deutsche Regelung im § 37 Straßenverkehrs-Ordnung. Es darf also erst nach dem Halten darf unter bestimmten Voraussetzungen rechts abgebogen werden. Jedes einzelne Fahrzeug muss an der Haltelinie anhalten. Das gilt immer, auch wenn aufgrund der Verkehrssituation ein Durchfahren möglich erscheint (gleiches Prinzip wie beim Stoppschild). Querverkehr oder Fußgänger dürfen nicht behindert oder gefährdet werden.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein regional begrenztes Pilotprojekt „Rechtsabbiegen bei Rot“ durchzuführen und dabei ähnlich der Regelung in Deutschland den Verkehrsteilnehmern das Rechtsabbiegen bei Rot an neuralgischen Kreuzungen zu ermöglichen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verkehrsausschuss ersucht.