230/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 17.02.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Transatlantisches Handelsabkommen zwischen EU und USA

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Das geplante transatlantische Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU), ihren Mitgliedstaaten und den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership – TTIP) steht nach wie vor in der Diskussion, insbesondere die Bereiche audiovisuelle und kulturelle Dienstleistungen, Schutz geistiger Eigentumsrechte, Landwirtschaft, Investitionsschutz, Finanzregulierung, KonsumentInnen-, Umwelt- und Datenschutz.

 

Anfang Juli vergangenen Jahres wurde die erste Verhandlungsrunde zur größten Freihandelszone der Welt eingeläutet, zwei weitere Runden folgten noch bis Ende 2013. Ziel ist es, das Abkommen 2015 in Kraft treten zu lassen.

Die Entscheidung zur Aufnahme von Verhandlungen für einen transatlantischen Binnenmarkt zwischen den USA und der EU fiel vor allem vor dem Hintergrund

 

·         der seit 2008 andauernden Wirtschaftskrise; Wachstum und Beschäftigung diesseits und jenseits des Atlantik sollen angekurbelt werden,

·         der veränderten Kräfteverhältnisse im Welthandel; EU und USA wollen ihre Position gegenüber aufstrebenden Schwellenländern, insbesondere China, Indien und Brasilien, stärken,

·         der auf Eis liegenden multilateralen Verhandlungen im Rahmen der WTO; als Teil einer Mehrebenenstrategie der EU soll der bilaterale Vertrag als sog. "WTO-plus-Abkommen" die dortige Erstarrung auflösen.

 

Im Brennpunkt der Verhandlungen stehen nicht-tarifäre Handelshemmnisse. Im Kern geht es um tief einschneidende Eingriffe in den Alltag der Menschen, wenn bäuerliche Landwirtschaft und Ernährungssouveränität - Stichwort Genfood, Hormonfleisch und Chlorhühnchen - oder das Vorsorgeprinzip, KonsumentInnen-, Umwelt- und Gesundheitsschutz im Interesse von Marktliberalisierungen unter den Tisch gekehrt werden.

 

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich für die Offenlegung der Verhandlungsdokumente und einen demokratischen Verhandlungsprozess einzusetzen, in den neben dem Europäischen Parlament auch nationale Parlamente und die Zivilgesellschaft eingebunden sind.

 

Insbesondere ist dabei zu gewährleisten:

 

·    die begleitende öffentliche Auseinandersetzung mit den Verhandlungsinhalten während der gesamten Verhandlungsdauer im österreichischen und Europäischen Parlament unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen,

·    die Offenlegung aller verhandlungsrelevanten Dokumente,

 

Darüber hinaus werden die Bundesregierung und die zuständigen Bundesminister aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Verhandlungskapitel betreffend Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit im Sinne der Ernährungssouveränität und zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten in Europa und Österreich nicht abgeschlossen bzw. im Vertragswerk explizit ausgenommen werden.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft  vorgeschlagen.