234/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Diskriminierung von Kindern österreichischer Väter, notwendige Verbesserung im Staatsbürgerschaftsgesetz

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes 2013 sah vor, dass nun Kinder, von denen nicht die Mutter sondern nur der Vater österreichischer Staatsbürger ist, per Abstammung die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen können. Diese Änderung wurde von der Regierung vorgeschlagen nachdem der Verfassungsgerichtshof geurteilt hatte, dass die Benachteiligung unehelicher Kinder österreichischer Väter diskriminierend ist.

 

Zwar sind nun gemäß §7 Staatsbürgerschaftsgesetz auch uneheliche Kinder österreichischer Väter per Geburt ÖsterreicherInnen, sofern die Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde. Aber die Regelung wurde nicht für alle betroffenen Kinder und daher nicht konsequent umgesetzt: Abgesehen davon dass die Staatsbürgerschaft nur bei Anerkenntnis bzw. gerichtlicher Feststellung der Vaterschaft bis spätestens 8 Wochen nach der Geburt vergeben wird, schließt die Regelung alle unehelichen Kinder österreichischer Väter die vor der Novelle 2013 geboren wurden, aus. Das heißt: All jene Kinder, die das Pech hatten vor der Gesetzesänderung als uneheliche Kinder von österreichischen Vätern auf die Welt zu kommen, werden weiterhin diskriminiert und von der österreichischen Staatsbürgerschaft per Geburt ausgeschlossen.

 

Auch Verfassungsexperten wie Dr. Bernd Christian Funk plädierten für eine faire und gründliche Lösung, die alle betroffenen Kinder miteinbezieht: "Dort, wo eine Konstellation wie diese vorliegt, dass man eine Reparatur eines Gesetzes unternehmen muss, dort liegt es eigentlich in der Logik der Dinge, dass man das auch konsequent durchführt“. Funk forderte daher, dass die Begünstigung auch auf vergangene Fälle erstreckt wird (Ö1 Mittagsjournal 22.6.2013).

 

Das Versäumnis der Regierung, alle Kinder österreichischer Elternteile hinsichtlich ihres Rechts auf österreichische Staatsbürgerschaft gleichzustellen ist nicht nachvollziehbar, ganz besonders für eine Regierung die stets über die demographische Entwicklung im Land klagt. Dass eine solche Erstreckung ohne weiteres und ohne viel Aufwand möglich wäre zeigt sich auch am Beispiel der Staatsbürgerschaftsnovelle 1983. Damals hatte man die Regelung bezüglich ehelicher Kinder novelliert und all jenen Kindern, die geboren wurden bevor diese Novelle in Kraft trat, auf einen formlosen Antrag hin die Staatsbürgerschaft ebenfalls verliehen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Inneres, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes vorzulegen, die die Möglichkeit der formlosen Beantragung der österreichischen Staatsbürgerschaft gemäß §7 Abs. 1 Z. 3-4 StGB rückwirkend vorsieht, das heißt auch für jene unehelichen Kinder österreichischer Väter, die vor dem Inkrafttreten der diesbezüglichen Gesetzesänderung geboren wurden und deren Vaterschaft anerkannt bzw. gerichtlich festgestellt wurde.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.