235/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2014
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Parlamentarische Materialien

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Modernes Volksgruppenrecht durch Schaffung einer Verbandsklage

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Das Volksgruppengesetz verpflichtet die Regierung „die Erhaltung der Volksgruppen und die Sicherung ihres Bestandes zu gewährleisten“. Bei der Umsetzung von Volksgruppenrechten indes ist die Regierung immer wieder jahrzehntelang säumig. Zum Beispiel bei der Aufstellung von zweisprachigen Ortstafeln. Die Volksgruppen versuchen ihre Rechte zu behaupten, allerdings nur mit mäßigem Erfolg. Mit mäßigem Erfolg vor allem, weil sie als Gruppen keine Möglichkeit der kollektiven Rechtsdurchsetzung, also einer Verbandsklage, hatten. Daher mussten einzelne Volksgruppenmitglieder rechtliche Umwege beschreiten, um die der Volksgruppe zustehenden Rechte durchsetzen zu können.

Das führte dazu, dass ein Slowenen-Vertreter in einer zweisprachigen Ortschaft ohne zweisprachige Tafel zu schnell fahren musste, um dann dem Argument, dass die Ortstafel ungültig sei, die Strafzahlung zu verweigern und die Angelegenheit damit zum Unabhängigen Verwaltungssenat und dann weiter zum Verfassungsgerichtshof zu bringen. Der Verfassungsgerichtshof gab dem Kläger letztendlich Recht. Diese Art der Rechtsdurchsetzung ist nicht befriedigend.

Zudem war der Kläger Anfeindungen, medialer Aufmerksamkeit und erheblichem Prozesskostenrisiko ausgesetzt. Mit entsprechenden Musterprozessen hätten fehlende Ortstafeln oder Amtssprachen wirksam für die Volksgruppe eingeklagt und rechtssichere Zustände hergestellt werden können.

Die Novelle des Volksgruppengesetzes 2011 hat diese Lücke nicht repariert. Die gesetzliche Verpflichtung der Regierung „Kultur, Bestand und Erhaltung zu achten, zu sichern und zu fördern“ bleiben leere Worte, solange den Volksgruppen keine effektive Möglichkeit zur Durchsetzung ihrer Rechte gegeben wird.

Daher sollte das Recht auf Verbandsklage für nominierte Verbände und Volksgruppenorganisationen geschaffen werden. Immerhin ist die Verbandsklage bereits im Konsumentenschutz oder bei der Bundesbehindertenanwaltschaft als taugliches Mittel zum Schutz einer vulnerablen Gruppe anerkannt. Eine entsprechende  Durchsetzungsmöglichkeit für die Volksgruppen würde helfen, ihre Sprache und Kultur in Österreich zu erhalten.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem nominierten Verbänden bzw. Volksgruppenorganisationen eine Verbandsklage zur Durchsetzung der Volksgruppenrechte ermöglicht wird.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss  vorgeschlagen.