237/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Ahndung der Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Nordkorea

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die UN-Untersuchungskommission des Menschenrechtsrates veröffentlichte im Februar 2014 einen Bericht über die Menschenrechtslage in Nordkorea. Der Report belegt überzeugend verbreitete, systematische und massive Menschenrechtsverletzungen. Die Kommission berichtet über Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie „Ausrottung, Mord, Sklaverei, Folter, Inhaftierungen, Vergewaltigungen, erzwungene Abtreibungen und andere sexuelle Gewalt, Verfolgung aus politischen, religiösen, ethnischen und geschlechtsspezifischen Gründen, gewaltsame Zwangsumsiedelungen, das Verschwindenlassen von Personen und das menschenunwürdige, wissentliche Verhungernlassen von Menschen“ (Mitteilung des UNHR http://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=14255&LangID=E ). Öffentliche Hinrichtungen und gewaltsames Verschwindenlassen in politische Straflager werden als gezielte Waffe eingesetzt, um die Bevölkerung bis in die totale Unterwerfung zu terrorisieren. Derzeit werden bis zu 120.000 Menschen in diesen Straflagern gefangen gehalten, wo unter anderem absichtliches Aushungern systematisch eingesetzt wird. Im Dezember 2013 veröffentlichte Amnesty International Satellitenbilder, die den stetigen Ausbau der zwei größten nordkoreanischen Gefangenenlager belegen. Dort eingesperrt sind viele Personen und Kinder, die keinerlei Straftat begangen haben, aber deren Familienangehörige politischer Verbrechen beschuldigt werden. Sie werden gemäß dem Prinzip «Schuld durch Zugehörigkeit» in Kollektivhaft genommen. „Die Schwere, das Ausmaß und die Art dieser Menschenrechtsverletzungen zeigen uns einen Staat, der als solcher keinerlei Parallele in der heutigen Welt hat.“ sagt die UN-Kommission in ihrem 400-Seiten langen Bericht.

 

Es liegt nun an der internationalen Staatengemeinschaft hier unmissverständliche Schritte gegen diese systematischen und langandauernden Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu setzen. Der bisherige Umgang der Staatengemeinschaft mit dem nordkoreanischen Regime ist angesichts des epidemischen Ausmaßes an Menschenrechtsverbrechen im Land vollkommend unzureichend. Der Urheber dieser Verbrechen, Kim Jong Un und seine Staatsspitze, müssen vor dem Internationalen Strafgerichtshof zur Verantwortung gezogen werden. Das, ebenso wie gezielte gemeinsame Sanktionen gegen das nordkoreanische Regime (nicht aber die nordkoreanische Bevölkerung), wären ein unmissverständliches Zeichen, dass solche Ausschreitungen gegen die eigene Bevölkerung nicht toleriert werden. Rechtlich ist dies mit einer Zuweisung über den UN-Sicherheitsrat (gemäß Art 13 lit. a IStGH-Statut in Verbindung mit einer Maßnahme nach Kapitel VII Charter der Vereinten Nationen) auch bei Nichtmitgliedsstaaten des Strafgerichtshofs möglich. Die UN-Untersuchungskommission empfiehlt in ihrem Bericht, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen den Internationalen Strafgerichtshof anruft oder ein eigenes UN- Tribunal dazu einrichtet.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, wird aufgefordert, sich auf internationaler und UN-Ebene dafür einzusetzen, dass die Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Nordkorea durch geeignete Sanktionen sowie durch eine Befassung des Internationalen Strafgerichtshofes oder gegebenenfalls Einrichtung eines eigenen UN-Tribunals geahndet werden.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.