238/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Erhöhung der Ausgleichstaxe bei Nichterfüllung der Behinderteneinstellungspflicht

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Aus dem aktuellen Bericht des Behindertenanwalts Dr. Erwin Buchinger geht hervor, dass die Arbeitslosigkeit behinderter Menschen seit 2005 mit einem Plus von 66% fast fünf mal schneller gewachsen ist als die allgemeine Arbeitslosigkeit.

Menschen mit Behinderungen haben jedoch das gleiche Recht auf Arbeit wie nichtbehinderte Menschen. Durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Österreich verpflichtet, einen offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt zu schaffen.

 

In den ersten Jahren der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mittels des Nationalen Aktionsplans Behinderung konnte bei der Bekämpfung der steigenden Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen kein Erfolg erzielt werden. Auch die geringe Erhöhung der Ausgleichstaxe im Jahr 2010 und die Lockerung des Kündigungsschutzes für die Dauer von 4 Jahren haben offensichtlich nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Lt. Bundessozialamt erfüllen derzeit nur rund 20 % der privaten Unternehmen in Österreich die Behinderteneinstellungspflicht.

 

Die Maßnahmen zur Erhöhung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sind zu verstärkten. Dazu gehört neben Kampagnen zur Information der Firmen, Darstellung von positiven Beispielen, Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz, Kommunikationsassistenz und Gebärdensprachdolmetschern auch eine deutliche Erhöhung der Ausgleichstaxe.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Novellierungsentwurf des Behinderteneinstellungsgesetzes  zuzuleiten, welcher die Erhöhung der Ausgleichstaxe auf ein branchenübliches Durchschnittsgehalt  beinhaltet.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.