239/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Einführung eines Papamonats für alle Väter

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Seit dem Jahr 2011 haben Bundesbedienstete gemäß §75d Beamten-Dienstgesetz die Möglichkeit einen Frühkarenzurlaub in Anspruch zu nehmen.  Dieser umfasst maximal vier Wochen und wird unter Entfall der Bezüge gewährt. Voraussetzung ist, dass der Vater mit dem Kind und der Mutter im gemeinsamen Haushalt lebt. Seit 1.1.2013 haben Väter, die den Frühkarenzurlaub nutzen möchten, einen Rechtsanspruch darauf. Bis dahin konnten wichtige dienstliche Interessen ein Hindernis für den Frühkarenzurlaub darstellen.

 

Seit der Einführung im Jahr 2011 haben 718 Männer von der Frühkarenz im öffentlichen Dienst Gebrauch gemacht. D.h. 13 Prozent aller Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, die seit dem Start Vater wurden, nutzten den Papamonat. (apa, 6.1.2014)

 

In der Privatwirtschaft sind Väter, die die ersten Tage bzw. Wochen nach der Geburt eines Kindes mit der Familie verbringen wollen, auf Urlaubsanspruch, Pflegefreistellung bzw. freie Tage für Geburt laut Kollektivvertrag angewiesen.

 

Sowohl im Regierungsübereinkommen 2008-2013 als auch im aktuellen Arbeitsprogramm 2013-2018 findet sich das Vorhaben, den Papamonat auch in der Privatwirtschaft einführen zu wollen.

 

„Väterbeteiligung: Entwicklung von Modellen zum Einbezug der Väter unmittelbar nach der Geburt mit den Zielsetzungen arbeits- und sozialrechtlicher sowie finanzieller Absicherung während dieser Zeit unter Einbindung der Sozialpartner.“ (Regierungsprogramm für die XXIV.Gesetzgebungsperiode 2008-2013, S.146)

 

„Prüfung der Einführung des Papamonats innerhalb der Schutzfrist nach Geburt (Anspruch auf vorgezogenem Kinderbetreuungsgeldbezug) und entsprechender Vorankündigungs-fristen.“ (Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018, S.14)


 

Bislang scheiterten alle Bemühungen an der ablehnenden Haltung der Arbeitgeberseite. Kritisch zeigt sich weiterhin IV-Generalsekretär Christoph Neumayer. Wirtschaftskammer-Präsident, ist nach letzten Meldungen jedoch ernsthaft bereit zu verhandeln unter der Voraussetzung, dass der Papamonat für Unternehmen kostenneutral ist. Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sei auch der Wirtschaft ein Anliegen, so Leitl. (apa, 27.12.2013)

Die Geburt eines Kindes bedeutet für Frauen noch immer einen massiven Einschnitt in die Erwerbskarriere. Frauen unterbrechen aufgrund einer Elternschaft die Erwerbsarbeit nicht nur, sondern sie nehmen eine Arbeit danach auch nur in reduziertem Ausmaß wieder auf. Auf Männer hat Elternschaft eine völlig andere Auswirkung. Männliche Biographien werden durch die Geburt eines Kindes nur unwesentlich beeinflusst. Das Arbeitspensum von Vätern steigt durch Familiengründung sogar an.

 

Die Einführung eines Papamonats wäre eine ideale Maßnahme, um Vätern den Anstoß zu geben, diesen Kreislauf zu durchbrechen. Der Papamonat wäre eine wichtige Unterstützung für Jungfamilien. Es würde die Neuorganisation des Familienalltags nach der Geburt eines Kindes unterstützen, Frauen in den Wochen nach der Geburt entlasten und die Beziehung zwischen Vater und Kind stärken und Männern damit den Rahmen und die Chance geben, von Beginn an eine intensivere Beziehung zu ihren Kindern aufzubauen.

 

Weiters ist davon auszugehen, dass jene Väter, die bereits einen Papamonat in Anspruch genommen haben, auch weniger Scheue davor haben, in Karenz zu gehen und Kinderbetreuungsgeld-Monate zu beanspruchen. Angesichts des nach wie vor niedrigen Anteils an Vätern beim Kinderbetreuungsgeld-Bezug wäre das ein wünschenswerter Nebeneffekt.

 

Die Möglichkeit die ersten Tage und Wochen mit dem neugeborenen Kind sowie der Mutter verbringen zu können, sollte nicht nur öffentlich Bediensteten  und jenen Familien vorbehalten sein, die sich einen Papamonat auch leisten können. Ein voller Einkommensersatz, finanziert über den FLAF, ist ausschlaggebend dafür, dass alle Familien unabhängig von ihrer finanziellen Situation, davon profitieren können.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage betreffend die Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen vierwöchigen Papamonat bei vollem Einkommensersatz vorzulegen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss  vorgeschlagen.