246/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gartelgruber

und weiterer Abgeordneter

betreffend die Dringlichkeit von Maßnahmen, um der Landflucht junger Frauen entgegenzuwirken

 

In einer Studie des Institutes für Raumplanung und Ländliche Neuordnung der Universität für Bodenkultur Wien, die im Auftrag des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung verfasst wurde, wird der Schluss gezogen, dass vor allem gut ausgebildete Frauen zwischen 20 und 29 Jahren zur Landflucht tendieren. Längerfristig käme es zu einem deutlichen Ungleichgewicht zwischen Männern und Frauen in manchen ländlichen Regionen.

Es ist bedauerlich, dass junge Frauen im ländlichen Bereich immer öfter keine Zukunftsperspektive für sich sehen und somit in die Ballungsräume abwandern. Deswegen ist es dringend nötig, nicht nur in den Städten sondern auch im ländlichen Bereich attraktive Angebote für Frauen zu schaffen und ihnen eine Perspektive zu bieten. Zum Beispiel Vereinsmitgliedschaften sind oftmals noch eher Männersache. Dabei ist gerade die soziale Verwurzelung ein wichtiger Grund, in der Heimatgemeinde zu bleiben.

Zusammenfassend halten die Autoren der Studie auf Seite 91 folgendes fest: „Die Thematik der hohen Abwanderungsbereitschaft der 20- bis 29-jährigen Frauen aus ländlich geprägten Gemeinden ist zweifellos ein Thema mit höchstem politischen Stellenwert, weil mit jedem Fortzug eine nach unten ziehende Entwicklungsspirale in den betreffenden Kommunen bzw. Kleinregionen entscheidend nachteilig wirkende Impulse erfährt.“

Im Regierungsprogramm für die XXIV. GP war im Unterkapitel „Chancen für Frauen im Ländlichen Raum“ folgende Zielsetzung zu finden: „Die Attraktivität der ländlichen Regionen für alle Frauen am Land muss gehoben werden. Die Einbindung von Frauen in politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungsprozesse ist zu fördern.“

Das nunmehr geltende Arbeitsprogramm der Bundesregierung für die XXV. Gesetzgebungsperiode lässt die zitierte Zielsetzung der Notwendigkeit einer Attraktivierung der ländlichen Regionen für die Frauen vermissen, was aber nicht den Schluss zulässt, dass eine solche bereits in ausreichendem Maße erfolgt sei.

 

Im Gegenteil:

Das Bevölkerungswachstum und der Zuzug in die Ballungszentren halten weiter an, wie aus „Österreichs Städte in Zahlen 2013", einer Publikation von Statistik Austria und dem Österreichischen Städtebund, entnommen werden kann.


„Städte werden zunehmend weiblich, der Frauenanteil steigt stetig. Neben "privaten Gründen" wie beispielsweise einer Heirat, ist die eigene Arbeit/der eigene Beruf das zweitwichtigste Motiv der Frauen aus ihrer Geburtsgemeinde wegzuziehen.

 

 

 

Um dieser Entwicklung wirksam entgegentreten zu können sind entsprechende Maßnahmen, zur Eindämmung der Landflucht insbesondere junger Frauen, dringend erforderlich.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, zum ehest möglichen Zeitpunkt Maßnahmen zu ergreifen, um der Landflucht junger Frauen entgegenzuwirken.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss gebeten.