247/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gartelgruber, Kitzmüller

und weiterer Abgeordneter

betreffend Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation der Frauen in Österreich

 

 

Die Einkommen der Frauen liegen in Österreich – je nach statistischer Betrachtungsweise in einem größeren oder geringeren Ausmaß - weiterhin unter jenen der Männer.

In jenen Bereichen, in denen die Gründe für die Einkommensunterschiede evident sind, bedarf es daher der Umsetzung konkreter Schritte, um die Lohnschere zwischen Männern und Frauen weiter zu schließen.

Die unterfertigten Abgeordneten treten in diesem Zusammenhang unter anderem für die Umsetzung nachstehender Maßnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation der Frauen in Österreich ein:

 

1.      In den Kollektivverträgen sollen die Zeiten der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit durch Zeiten der Kinderbetreuung bei der Gehaltseinstufung mit einberechnet werden.

2.    Zeiten der Pflege eines nahen Angehörigen sollen wie die eben genannten Zeiten der Kinderbetreuung für das kollektivvertragliche Vorrücken zählen.

 

Bereits in der letzten Gesetzgebungsperiode wurden die gegenständlichen Forderungen im Zuge der Debatte über einen entsprechenden freiheitlichen Antrag im Gleichbehandlungsausschuss behandelt, seitens der Regierungsfraktionen aber am 21. November 2012 vertagt.

Erfreulich war jedoch in diesem Zusammenhang, dass den freiheitlichen Forderungen insbesondere betreffend das Erfordernis kollektivvertraglicher Maßnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation der Frauen von den Vertretern der Regierungsfraktionen grundsätzlich Verständnis entgegengebracht wurde.

So bestätigte Abgeordneter Franz Riepl in der Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses vom 21. November 2012 die Richtigkeit der freiheitlichen Forderung insofern, als  „es seiner Meinung nach bei der Frage der Einstufung von Frauen in der Tat noch Probleme gäbe.

Weiters wurde von Seiten der ÖVP in der genannten Ausschusssitzung festgehalten, dass die Forderung  nach Berücksichtigung von Karenzzeiten bei der Gehaltseinstufung in Kollektivverträgen legitim sei, zumal der Präsenzdienst bei Männern auch einberechnet werde.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit den Sozialpartnern in Gespräche dahin gehend einzutreten bzw. auf diese im Rahmen der Möglichkeiten so einzuwirken, dass künftig nachstehende Forderungen im Sinne der Verbesserung der Einkommenssituation der Frauen umgesetzt werden:

 

1.   In den Kollektivverträgen sollen die Zeiten der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit durch Zeiten der Kinderbetreuung bei der Gehaltseinstufung mit einberechnet werden.

2.      Zeiten der Pflege eines nahen Angehörigen sollen wie die Zeiten der Kinderbetreuung für das kollektivvertragliche Vorrücken zählen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss gebeten.