251/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gartelgruber

und weiterer Abgeordneter

betreffend Erfordernis einer differenzierteren Analyse und statistischen Darstellung der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern in Österreich

 

Laut Statistik Austria verdienen Frauen bei gleicher Arbeit um rund 25 % weniger als ihre männlichen Kollegen. Wie im jüngsten Bericht der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen nachzulesen ist, liegen die Bruttoeinkommen der Frauen sogar um 40 % unter jenen der Männer. Bei den Nettoeinkommen beträgt der Unterschied 32 %.

Laut Expertenmeinungen bestehen jedoch Zweifel an der Aussagekraft der dargestellten Zahlen. Eine Studie von österreichischen Wissenschaftern der Universität Linz, der Statistik Austria, des WIFO sowie der Universität Wien kommt zu dem Ergebnis, dass nach dem Herausrechnen sogenannter erklärbarer Einkommensunterschiede der österreichische „Gender Pay Gap“ von 25,5 % um mehr als die Hälfte schrumpft. Diese erklärbaren Faktoren, die für die Einkommensunterschiede von Frauen und Männern verantwortlich zeichnen, sind unter anderem Qualifikation, die jeweilige Branche, Berufserfahrung, Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen etc..

Um nun eine tatsächliche Vergleichbarkeit der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern sicherzustellen, bedarf es detaillierterer statistischer Auswertungen und Darstellungen, die zum einen den entsprechenden die Einkommensunterschiede „erklärenden“ Faktoren Rechnung tragen, und zum anderen die Voraussetzungen dafür bieten, die richtigen politischen Schlüsse ziehen und – dort wo erforderlich – auch gegensteuern zu können.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, entsprechende Maßnahmen einzuleiten, die durch eine differenziertere auf die verschiedenen die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern mitverursachenden Faktoren abstellende statistische Erfassung und Darstellung der Einkommen eine tatsächliche und objektive Vergleichbarkeit der Einkommen von Frauen und Männern sicherstellen, um so ein zielgerichtetes Gegensteuern zu ermöglichen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss gebeten.