252/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2014
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Fracking-Verbot in Österreich

 

Das sogenannte Hydraulic Fracturing, kurz „Fracking“ genannt, ist die gängige Fördermethode von Schiefergas. Dabei wird das Gas, welches im Gestein gebunden ist, unter hohem Druck mit einem Gemisch aus Unmengen von Wasser, Sand und hochgiftigen Chemikalien durch das Sprengen des Gesteins freigesetzt. Ein Teil dieser kontaminierten Flüssigkeit bleibt im Boden, während das Lagerstättenwasser, das sowohl radioaktive Substanzen sowie Schwermetalle und Benzol enthalten kann, an die Oberfläche gespült wird. Durch die Methode des Frackings können die kanzerogenen und mutagenen Chemikalien in das Grundwasser gelangen. Bei Unfällen und Zwischenfällen im Bereich der Förderung gelangt dieses hochgiftige flüssige Gemisch auf die umliegenden landwirtschaftlichen Flächen einerseits, aber auch in das Grundwasser und in benachbarte Gewässer. Damit stellt die unkonventionelle Gasgewinnung eine hohe Gefahr für Mensch und Umwelt mit unabsehbaren Folgen dar. Nicht ohne Grund läuft in den USA, wo die Technologie bereits zur Anwendung kommt, gerade ein Prozess wegen der dadurch heraufbeschworenen Umweltschäden an, der vermutete illegale Abwasserentsorgung und die damit verbundene Grundwasserverschmutzung zum Inhalt hat.

Die Europäische Kommission schließt ein EU-weites Fracking-Verbot aus. Sie weist zwar auf die Risiken bei dieser Art der Gasförderung hin, allerdings ist die Forderung des Umweltkommissars nach „der besten verfügbaren Technik für Fracking“ ein Alarmsignal.

Das Festhalten an der Förderung fossiler Energieformen bedeutet einen Rückschritt in der Energiepolitik. Es muss daher das unbedingte Ziel sein, die Unabhängigkeit von diesen zu Ende gehenden Ressourcen zu erreichen und das Augenmerk auf den Ausbau und in Investitionen in erneuerbare Energieformen zu setzen, um mittelfristig energieautark zu werden.

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 


 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf für ein generelles nationales Verbot der Schiefergasgewinnung durch Fracking vorzulegen.“

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.