253/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 24.02.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Zanger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Aufgliederung des Basisgehaltes sowie der leistungsorientierten Komponenten im Einkommensbericht
Die Einkommen im Einkommensbericht III-31 d.B. setzen sich aus dem Jahresbruttoeinkommen einschließlich der Erfolgsprämien und den freiwilligen Sozialaufwendungen zusammen. Die ausgewiesenen Durchschnittseinkommen werden auf Basis von Vollzeitäquivalenten (VZÄ) errechnet. Ein Vollzeitäquivalent entspricht einem ganzjährigen Arbeitsverhältnis mit vollem Beschäftigungsausmaß. Die Einkommen von nicht ganzjährig bzw. in Teilzeitverhältnissen beschäftigten Personen werden auf dieses Referenzszenario hochgerechnet, um einen aussagekräftigen Einkommensvergleich zu ermöglichen. Um diese Zahlen noch klarer und aussagekräftiger zu gestalten, sollen die Einkommen in Basisgehalt und jeweilige leistungsorientierte Komponenten aufgegliedert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Rechnungshof den Einkommensbericht so weiterzuentwickeln, dass zukünftig eine Aufgliederung in Basisgehalt sowie leistungsorientiere Komponenten vorgesehen wird.“
In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Rechnungshofausschuss ersucht.